Versicherungstaktik: Abwimmeln, hinhalten, vertrösten

„Auf Ihren Vertrag können die Urteile keine Auswirkungen haben, da wir bereits einen Rückkaufswert gezahlt haben, der über den vom BGH bestimmten Mindestwert hinaus geht“ (neue leben).

„Aufgrund des BGH-Urteils … haben wir die Ansprüche zum Abrechnungstermin neu berechnet…. Die Nachzahlung beträgt daher € 2.217,00“ (VGH).

„Sie haben… die Neuberechnung beantragt. Danach ergibt sich … eine Nachzahlung von 292,33 € incl. Zinsen für die Zeit vom 1.6.2005 bis 1.1.2006“ (DBV-Winterthur).

„Die Prüfung Ihres Versicherungsvertrages bezogen auf das BGH-Urteil ist jetzt abgeschlossen…. Daraus ergibt sich für Ihren Vertrag ein Auszahlungsbetrag von € 392,97. Das Guthaben überweisen wir in den nächsten tagen auf das uns bekannte Konto“ (PostbankVersicherung).

Betroffen sind nach Schätzung der Verbraucherzentrale 7 Millionen Kunden mit durchschnittlich 500 Euro pro Vertrag.

Zum Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hatte in drei Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 den ehemaligen Versicherungskunden Nachschlag zugestanden. Wer ab Januar 1995 eine Versicherungspolice abgeschlossen hat, die seither gekündigt wurde, hat danach Anspruch auf die Hälfte des “ungezillmerten” Deckungskapitals – etwa der Sparanteil der Prämie ohne Abzug der hohen Abschlusskosten – plus dem zu Unrecht einbehaltenen Stornoabzug – der auch noch einmal einige Hundert Euro betragen kann.

Die Verbraucherzentrale organisiert Sammelklagen betroffener Versicherungsnehmer. Wer an der Sammelklage gegen seine Versicherungsgesellschaft teilnehmen möchte, sollte der Verbraucherzentrale die Korrespondenz mit seinem Versicherer übersenden. Per Post: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg. Per Fax: 040-24 832-290. Per E-Mail: versicherungen@vzhh.de. Für die Organisation der Sammelklage erhebt die Verbraucherzentrale pro Vertrag ein Entgelt von 30 Euro, das anschließend in Rechnung gestellt wird. Teilnehmer erhalten über den weiteren Fortgang einen ausführlichen Informationsbrief.

Weitere Informationen zu den Sammelklagen im Internet unter www.vzhh.de.

Beratung im Versicherungsrecht per Telefon Mo bis Do 10 bis 18 Uhr unter 09001-77 54 42 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz) persönlich in der Kirchenallee 22, Di 10 bis 14, Do 14 bis 18 Uhr.

 

 

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