Versicherungstaktik: Abwimmeln, hinhalten, vertrösten
Vor gut drei Monaten hat der Bundesgerichtshof Versicherungskunden, die ihren Vertrag kündigen mussten, einen höheren Rückkaufswert zugebilligt und die Versicherer zudem verdonnert, die zu Unrecht einbehalten Stornoabschläge zu erstatten. Doch anstatt dem Richterspruch zu folgen und die fälligen Beträge auszuzahlen, mauern viele Versicherer.
Das ist die Erkenntnis der Verbraucherzentrale Hamburg, die bereits mehr als 1.000 Zuschriften betroffener Verbraucher erhalten hat. “Bis auf wenige Unternehmen ist die Taktik: Abwimmeln, hinhalten, vertrösten”, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte im Oktober letzten Jahres einen Musterbrief ins Internet gestellt, der bereits 10.000 mal abgerufen wurde. Tausende von Verbrauchern haben ihn genutzt, um Ansprüche gegen ihre Versicherer geltend zu machen. Inzwischen haben Kunden Antworten von Ihren Versicherern auf den Musterbrief erhalten. Eine Liste der negativen und positiven Antworten hat die Verbraucherzentrale jetzt unter www.vzhh.de ins Internet gestellt. Beispiele:
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