Finanztipp für Familien: Schutz für kleine Entdecker

klettergeruest.jpgOb zu Hause, auf dem Spielplatz oder dem Radweg – überall sind Kinder Unfallgefahren ausgesetzt. Schon ein scheinbar harmloser Sturz vom Klettergerüst kann verhängnisvolle Folgen haben. Langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen können auch Auswirkungen auf die spätere Ausbildung und den Eintritt ins Berufsleben haben. Auf staatliche Unfallrenten können sich Familien nicht verlassen. Gesetzlich versichert ist der Nachwuchs nur im Kindergarten, in der Schule und auf dem Hin- und Rückweg. Zudem ist die gesetzliche Unfallrente sehr gering. Im Ernstfall reicht das Geld weder für den behindertengerechten Wohnungsumbau noch für Umschulungsmaßnahmen.

Zumindest die finanzielle Lücke können Eltern über private Kinderunfallpolicen schließen. Im Schadensfall zahlt die Versicherung die vertraglich vereinbarte Invaliditätssumme. Diese sollte mindestens bei 200.000 Euro liegen (bei Vollinvalidität). Sinnvoll ist, Progressionen zu vereinbaren. Die Versicherungsleistung steigt dann bei höheren Invaliditätsgraden entsprechend der Progression an. Beispiel: Wer eine Grundsumme von 80.000 Euro mit einer Progression von 350 Prozent vereinbart, erhält bei Vollinvalidität 280.000 Euro. Welchen Invaliditätsgrad der Verlust oder die Beeinträchtigung von bestimmten Sinnesorganen oder Körperteilen auslöst, legen die Versicherer in ihren “Gliedertaxen” fest: Je höher die Prozentzahlen, desto höher die Auszahlung im Einzelfall.

Tipp: Einige typische Gefahren für Kinder sind keine Unfälle im Versicherungssinne. Dazu gehören etwa Zeckenbisse oder das “Naschen” an Putzmitteln. Gute Kinderunfallpolicen bieten aber auch bei Infektionen, aufgrund von Insektenstichen und -bissen oder Vergiftungen, Schutz. Familien sollten auf jeden Fall danach fragen.

März 2007 Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de

 

 

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