Rechtsschutzversicherung – Tipps und Hintergrundinformationen

Der Prozesshansel ist keine Erfindung der Versicherungswirtschaft, es gibt ihn wirklich. Bernd M. ist einer von ihnen: In acht Jahren hat er seine Privat-, Berufs- und Mietrechtsschutzpolice 30 Mal in Anspruch genommen. Die Streitfälle betrafen alle Bereiche: Mietrecht mit verschiedenen Vermietern, Schadenersatz-, Vertrags- und Sozialgerichtsrecht. Mehr als 30000 Euro musste die Assekuranz bisher bezahlen, einige Rechnungen stehen noch aus. Eingezahlt hat Bernd M. gerade mal 1296 Euro (8 Jahresprämien à 162 Euro).

Konsequenzen

Diese Schieflage will eine Versicherung auch im Interesse seiner anderen Versicherten, die letztlich die Zeche bezahlen, nicht ewig hinnehmen. Folge: Bernd M. bekam die Kündigung.

So viel Geduld hat nicht jede Versicherung. Die ARAG hat im Rundumschlag an rund 60000 Kunden Kündigungen verschickt, Kunden, die gerade mal zwei Schadensfälle innerhalb von zwölf Monaten hatten. »Bestandsbereinigung« nennt das die ARAG. Im Gegenzug wurden die Prämien nur um rund sieben Prozent erhöht, bei anderen Unternehmen dagegen angeblich um 40 Prozent. Rechtlich kann eine Kündigung nach zwei Schadensfällen nicht angefochten werden, denn sie ist laut Allgemeiner Rechtsschutzbedingungen (ARB) legitim.

Kündigung erfolgt bei schlechter Schadensprognose

Einhellig haben die zehn führenden Rechtsschutzversicherer gegenüber Guter Rat erklärt, dass jeder Einzelfall genau geprüft werde und Versicherte mit mehreren Policen beim gleichen Unternehmen bessere Karten hätten. Bei schadenbelasteten Verträgen werden die Gesamtvertragslaufzeit und mögliche Zusammenhänge zwischen einzelnen Versicherungsfällen berücksichtigt.

Es steht immer die Einschätzung des künftigen Vertragsverlaufes im Vordergrund. Im Klartext: Wer regelmäßig wegen zu schnellen Fahrens oder Rotlichtmissachtung belangt wird, hat eine schlechte Schadensprognose, denn er wird auch künftig kaum sein Fahrverhalten ändern.

Auswege

Die Unternehmen bevorzugen langjährige Kundenbindung und bauen deshalb auch Vielstreitern noch goldene Brücken, ehe sie kündigen. »Eine Kündigung von unserer Seite ohne vorherige Einbeziehung des Kunden gibt es bei uns nicht«, beteuert Stephanie Embach von der ÖRAG. Angeboten werden Umstellungen auf Verträge mit hohem Selbstbehalt oder das Herauslösen eines versicherten Risikos. Wer ständig mit seinem Vermieter im Clinch liegt, bekommt eben einfach keinen Mietrechtsschutz mehr.

TIPP 1

Wer von seinem Vertreter den Wink bekommt, dass seine Police kurz vor der Kündigung steht, kann die Flucht nach vorn antreten und selber kündigen. Damit vergrößert er seine Chance, bei einem anderen Unternehmen einen neuen Vertrag zu bekommen. Hier wird nämlich im Antrag nach einer Vorversicherung gefragt und auch danach, wer den Vertrag beendet hat. War es der Versicherungsnehmer selbst, wird er in der Regel eine neue Police bekommen. Ist hingegen ihm gekündigt worden, setzt die individuelle Risikoprüfung beim vorherigen Unternehmen ein. »Es wird eventuell ein Antrag ohne Selbstbeteiligung nicht angenommen, aber ein Angebot mit Selbstbeteiligung gemacht«, so Wolfgang Busch von der Allianz. Genutzt wird zur Prüfung das Hinweissystem beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Zwar sichern die Unternehmen auch hier Einzelfallprüfung zu, werden aber einem Prozesshansel wie Bernd M. mit Sicherheit keinen neuen Vertrag anbieten.

Achtung

Falschangaben sind keine Lösung, sie gelten als vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen. Kommt die Assekuranz dahinter, wird der Vertrag aufgelöst.

Wartezeit

Die Abfrage nach der Vorversicherung dient nicht nur der Risikoprüfung. »Vollständige und richtige Angaben zur Vorversicherung liegen auch im Interesse des Versicherungsnehmers, um den Versicherungsschutz lückenlos ohne erneute Wartezeiten fortsetzen zu können«, betont Maschamay Possekel von der DEVK.

TIPP 2

Rechtsschutzpolicen sollten nur bei teuren und unvermeidbaren Streitigkeiten in Anspruch genommen werden, denn die Assekuranzen kündigen eher bei zahlreichen als bei wenigen teuren Schadensfällen. Wer einen Selbstbehalt vereinbart, bewahrt sich selber vorm vorschnellen Gang zum Anwalt und senkt außerdem deutlich seine Prämienzahlung.

HINWEISSYSTEM BEIM GDV

Prozesshansel werden hier zentral erfasst

In folgenden Fällen hat die Rechtsschutzversicherung eine Meldepflicht

- wenn sie vorzeitig oder zum Vertragsablauf nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten gekündigt hat

- wenn sie zum Vertragsablauf nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten gekündigt hat

- wenn sie gekündigt hat, weil ein begründeter Verdacht zur betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung bestand

Die Assekuranz meldet vom Kunden

Name, Adresse, Schaden- oder Versicherungsschein-Nummer, Geburtsdatum (freigestellt). Die Daten werden nach der Meldung verschlüsselt.

Aber auch, wenn eine Versicherung die vorvertraglichen Angaben eines Antragstellers überprüfen will, nutzt sie das Hinweissystem

Hierfür genügt die Angabe des Namens. Als Ergebnis spuckt das System eine prozentuale Übereinstimmung mit den Daten im Pool und den Namen der oder des meldenden Unternehmens aus. Bei einem hohen Prozentsatz kann danach eine direkte Abfrage bei diesem Unternehmen erfolgen, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um die nachgefragte Person handelt und um nähere Informationen zu den einzelnen Schadensfällen zu bekommen, die zur Kündigung geführt haben.

RECHTSSCHUTZVERSICHERER

Immer wieder neue Produkte im Angebot

Fun-Verkehrs-Rechtsschutz

Alle Streitigkeiten aus der Nutzung und sogar aus dem An- und Verkauf von Funsportgeräten sind beim START18-Paket der Hamburg-Mannheimer mitversichert. START18 ist ein Versicherungspaket mit verschiedenen Bausteinen. Der Baustein Berufsunfähigkeit ist Pflicht. Unfall-, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sowie Fun-Verkehrsrechtsschutz sind optional abschließbar. Der Fun-Verkehrsrechtsschutz ist für 15- bis 25-Jährige abschließbar und kann dann bis 35 Jahre weiterlaufen.

Online-Rechtsschutz

Die D.A.S. bietet für 2,99 Euro im Monat Rechtsschutz bei Querelen rund um den Internethandel: zum Beispiel Fernseher online gekauft, nicht geliefert, Designertasche ersteigert, Fälschung erhalten, Dialer hat sich installiert. Die Police zahlt bei Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Privatverträgen. Für 4,99 Euro gibt es die Version XXL speziell für den Bereich online-Gebrauchtwagenkauf und -verkauf. Bei XXL sind auch Streitigkeiten zu privaten Verträgen außerhalb des Internets abgesichert. Die Policen können direkt im Internet und ohne Wartezeit abgeschlossen werden. Der Vertrag kann monatlich gekündigt werden, die sonst übliche Kündigungsfrist von 6 Monaten entfällt.

Beratungs-Rechtsschutz

Die Advocard Rechtsschutzversicherung bietet zu allen Policen mit Privat-Rechtsschutz eine Ergänzung für 75 Euro im Jahr an, die Advocard V-Plus. Wer V-Plus hat, bekommt Rechtsschutz, anders als sonst üblich, ohne dass bereits ein Rechtsschutzfall eingetreten sein muss. Wer zu einem Rechtsproblem eine anwaltliche Beratung wünscht, ruft bei der Advocard an und wird direkt mit einem Anwalt in einer Partnerkanzlei verbunden. Die Assekuranz übernimmt die Kosten für 2 Beratungen bis maximal 220 Euro pro Versicherungsjahr. Eventuell vereinbarte Selbstbehalte werden hierbei nicht angerechnet. Ob sich durch die Vorabberatung der eine oder andere Prozess vermeiden lässt, wird die Zukunft zeigen.

 

 

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