Abgeltungsteuer – Steuererklärung kann sich weiter lohnen
Ab 2009 tritt die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte in Kraft. Den einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent werden ab dann zwar die Banken abführen. Die vom Gesetzgeber versprochene „Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens“ werden trotzdem nicht alle Steuerzahler spüren. Für viele wird sich der Eintrag der Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung weiterhin lohnen. Die STIFTUNG WARENTEST erklärt in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest, wie Steuerzahler sich Geld zurückholen können. Weiterlesen »