Alterseinkünftegesetz bei Geld-Spartipps.de

Private Altersvorsorge einmal anders

Arbeitnehmer sollten die vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf keinen Fall verschenken. Je nach Tarifvertrag übernimmt der Chef einen Teil oder sogar die gesamte nach Tarifvertrag vorgesehene Sparrate von bis zu 40 € im Monat, also 480 € im Jahr. Sparer können allerdings selbst dann einen VL-Vertrag abschließen und in diesen regelmäßig einzahlen, wenn der Chef nichts dazugibt. Doch wie das Geld anlegen Weiterlesen »

Gezielt absichern – aber wie?

Seit einigen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die finanzielle Versorgung im Alter drastisch verändert. Das Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft tritt, regelt die Besteuerung der Renten und der Lebensversicherungen neu. Und durch Hartz IV bleiben bei längerer Arbeitslosigkeit nur noch bestimmte Anlageformen vor dem Zugriff des Staates geschützt. Wer hier den Überblick behalten will, kann sich im Ratgeber Private Altersvorsorge der Stiftung Warentest informieren. Er erklärt, welche Auswirkung diese und weitere gesetzlichen Änderungen haben, und bietet allen einen einfachen Einstieg, die ihre Rentenlücke schließen möchten.

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