Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Mai 2007 III R 39/05 kann der Bewohner eines Altenwohnheims die vom Heimträger in Rechnung gestellten Pflegesätze für die sog. Pflegestufe 0 bei der Einkommensteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung abziehen. Weiterlesen »
