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	<title>Geld-Spartipps &#187; Steuer</title>
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	<description>Tipps, Tricks und Erfahrungen zum richtig viel Geld Sparen!</description>
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		<title>Steuerlast senken &#8211; Freibetr&#228;ge der Kinder nutzen</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 12:09:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Familien mit Kindern k&#246;nnen Kapitalertr&#228;ge auf mehrere Schultern verteilen und Kapitalverm&#246;gen an Kinder verschenken. Da Kindern ebenso wie den Eltern j&#228;hrliche Freibetr&#228;ge bei der Einkommensbesteuerung zustehen, kann so die Steuerlast vermindert werden. Mit folgenden Steuerbefreiungen k&#246;nnen 2010 auch Kinder rechnen, falls sie ausschlie&#223;lich Einnahmen aus Kapitalverm&#246;gen haben:

Grundfreibetrag (seit 1.1.2010): 8.004 €
Sparer-Pauschbetrag: 801 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €
Insgesamt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Familien mit Kindern k&#246;nnen Kapitalertr&#228;ge auf mehrere Schultern verteilen und Kapitalverm&#246;gen an Kinder verschenken. Da Kindern ebenso wie den Eltern j&#228;hrliche Freibetr&#228;ge bei der Einkommensbesteuerung zustehen, kann so die Steuerlast vermindert werden. Mit folgenden Steuerbefreiungen k&#246;nnen 2010 auch Kinder rechnen, falls sie ausschlie&#223;lich Einnahmen aus Kapitalverm&#246;gen haben:<span id="more-728"></span></p>
<ul>
<li>Grundfreibetrag (seit 1.1.2010): 8.004 €</li>
<li>Sparer-Pauschbetrag: 801 €</li>
<li>Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €</li>
<li>Insgesamt steuerfrei (pro Kind): 8.841 €</li>
</ul>
<p>Das hei&#223;t: Zinsen, Dividenden und andere Einnahmen aus Kapitalverm&#246;gen, zu denen auch Gewinne aus der Ver&#228;u&#223;erung von ab 2009 erworbenen Wertpapieren geh&#246;ren, sind bis zur H&#246;he von 8.841 € in diesem Jahr steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise 2,5 % blieben demnach Kapitalertr&#228;ge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalverm&#246;gen die Summe von 353.640 € nicht &#252;berschreitet.</p>
<p>Bis zu einem Betrag von 400.000 € ist die Schenkung von Kapitalverm&#246;gen an Kinder schenkungsteuerfrei. Dieser Betrag gilt f&#252;r jedes Kind, und er kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Dabei gilt jedoch: Eine Verm&#246;gens&#252;bertragung innerhalb der Familie wird nur anerkannt, wenn sie den b&#252;rgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das hei&#223;t, Eltern k&#246;nnen nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen f&#252;r eigene Zwecke zur&#252;ckgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.</p>
<p>Sind Kinder in der Familie &#252;ber 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss au&#223;erdem ber&#252;cksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag f&#252;r die Eltern ab einer bestimmten H&#246;he der Einnahmen der Kinder aus Kapitalverm&#246;gen wegfallen. Zudem m&#252;ssen Kinder mit hohen Eink&#252;nften eigene Beitr&#228;ge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch f&#252;r andere F&#246;rderma&#223;nahmen wie zum Beispiel BAf&#246;G sind bestimmte Einkommens- und Verm&#246;gensgrenzen zu beachten.</p>
<p>Weitere Informationen f&#252;r Verbraucher rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge unter <a href="http://www.infos-finanzen.de/" target="_blank">www.infos-finanzen.de.</a></p>
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		<title>So sparen Rentner Steuern</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 15:02:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>

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		<description><![CDATA[Rentner k&#246;nnen Zinsen und andere Kapitaleink&#252;nfte &#252;ber den Sparer-Pauschbetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass das j&#228;hrliche Einkommen nicht den Betrag von derzeit 7.972 € (Grundfreibetrag 7.834 € plus Werbungskostenpauschale 102 € plus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €) &#252;berschreitet.
Wichtig dabei: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere sogenannte Ertragsanteil. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rentner k&#246;nnen Zinsen und andere Kapitaleink&#252;nfte &#252;ber den Sparer-Pauschbetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass das j&#228;hrliche Einkommen nicht den Betrag von derzeit 7.972 € (Grundfreibetrag 7.834 € plus Werbungskostenpauschale 102 € plus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €) &#252;berschreitet.</p>
<p>Wichtig dabei: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere sogenannte Ertragsanteil. Die H&#246;he des Ertragsanteils wurde 2005 bei gesetzlichen Renten auf 50 % festgelegt und stieg seitdem pro Jahr um zwei Prozentpunkte an. F&#252;r Rentner, die 2009 zum ersten Mal Ruhestandsbez&#252;ge beziehen, betr&#228;gt der Ertragsanteil daher 58 %; das hei&#223;t, bei einer Rente von 1.000 € sind 580 € steuerpflichtig. <span id="more-716"></span></p>
<p>Da nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, sch&#246;pfen viele Rentner den Freibetrag bei der Einkommensteuer nicht aus. Er kann deshalb f&#252;r Kapitaleink&#252;nfte genutzt werden, die &#252;ber dem Sparer-Pauschbetrag (fr&#252;her Sparer-Freibetrag) in H&#246;he von 801 € liegen. In diesen F&#228;llen ist es ratsam, beim Finanzamt eine „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ (NV-Bescheinigung) zu beantragen. Der Antrag ist leicht auszuf&#252;llen: Es sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen.</p>
<p>Das Finanzamt stellt die Bescheinigung jedem aus, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Diese Freistellung ist in der Regel drei Jahre g&#252;ltig. Wird die NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt, kann das Kreditinstitut Zinsen und andere Kapitaleink&#252;nfte grunds&#228;tzlich steuerfrei auszahlen – eben auch dann, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag &#252;berschreiten.</p>
<p>Wichtig zu wissen: Die NV-Bescheinigung gilt auch f&#252;r die Abgeltungsteuer, die seit diesem Jahr anf&#228;llt. Bei der Pr&#252;fung, ob der Sparer-Pauschbetrag &#252;berschritten wird, werden mittlerweile allerdings auch Wertpapierver&#228;u&#223;erungsgewinne angerechnet.</p>
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		<title>Erwerbermodelle: Steuern sparen um jeden Preis? &#8211; Immobilienerwerb zu Anlagezwecken f&#252;r Normalverdiener nicht geeignet</title>
		<link>http://www.geld-spartipps.de/steuer/erwerbermodelle-steuern-sparen-um-jeden-preis-immobilienerwerb-zu-anlagezwecken-fuer-normalverdiener-nicht-geeignet-2-623.html</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Jul 2009 13:37:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienerwerb]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Steuern sparen mit einer vermieteten Immobilie!&#8221; &#8220;Miete als zweite sichere Rente!&#8221; Mit diesen oder &#228;hnlichen Spr&#252;chen ist es skrupellosen Vertriebsfirmen in den vergangenen Jahren gelungen, hunderttausende Eigentumswohnungen zu verkaufen. Aber auch heute noch funktioniert diese Verkaufsmasche. &#8220;Wenn Vermittler Steuereinsparungen in Aussicht stellen, leuchten bei vielen die Dollarzeichen in den Augen. Wenn man damit auch noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Steuern sparen mit einer vermieteten Immobilie!&#8221; &#8220;Miete als zweite sichere Rente!&#8221; Mit diesen oder &#228;hnlichen Spr&#252;chen ist es skrupellosen Vertriebsfirmen in den vergangenen Jahren gelungen, hunderttausende Eigentumswohnungen zu verkaufen. Aber auch heute noch funktioniert diese Verkaufsmasche. &#8220;Wenn Vermittler Steuereinsparungen in Aussicht stellen, leuchten bei vielen die Dollarzeichen in den Augen. Wenn man damit auch noch sein Einkommen im Alter verbessern kann, wird oft nicht mehr nachgedacht sondern gutgl&#228;ubig den Aussagen der Vermittler vertraut. Doch nur wer hohe Steuern zahlt, kann Steuern sparen. F&#252;r den Normalverdiener gilt dieses Verkaufsargument fast nie. Ohne &#8220;gr&#252;nes Licht&#8221; des eigenen Steuerberaters sollten man die bei Erwerbermodellen versprochenen Steuervorteile deshalb nicht f&#252;r bare M&#252;nze nehmen.&#8221; So Eckehard Balke, Baufinanzierungsberater der Verbraucherzentrale Th&#252;ringen e.V. <span id="more-623"></span> Das Gesch&#228;ft l&#228;uft immer nach dem gleichen Muster: Die Verkaufsgespr&#228;che finden beim Kunden zu Hause statt. Den potentiellen K&#228;ufern wird meist eine Immobilie in Form einer Eigentumswohnung angeboten. Dabei wird suggeriert, dass kein Eigenkapital notwendig ist und ein Finanzierungsmodell pr&#228;sentiert, dass sich von selbst trage. Zwar m&#252;sse ein Kredit aufgenommen werden, dem werden jedoch die Mieteinnahmen gegengerechnet, die den Kredit dann finanzierten w&#252;rden. Meist werden die Verbraucher unter Zeitdruck gesetzt, weil nur noch wenige Anlageobjekte &#252;brig seien. Ganz &#252;ble Vermittler verkaufen schnell noch ein paar unn&#246;tige Versicherungen und dr&#228;ngen zu K&#252;ndigung bereits bestehender Vertr&#228;ge. Nach Unterzeichnung der Vertragsunterlagen wird der Hauskauf schnell noch durch einem Notar besiegelt, zu dem die Verbraucher direkt durch die Vermittler gebracht werden. Den Notartermin haben die Vermittler schon vor dem Verkaufsgespr&#228;ch vereinbart.</p>
<p>Doch nicht selten sind die Objekte stark &#252;berteuert und befinden sich in einem erb&#228;rmlichen Bauzustand. Deshalb sprechen Insider auch von &#8220;Schrottimmobilien&#8221;. Hohe Verlustrisiken und Folgekosten f&#252;r Sanierungsarbeiten kauft der ahnungslose Anleger deshalb h&#228;ufig gleich mit. &#8220;Ist das Objekt &#252;berteuert oder sogar eine &#8220;Schrottimmobilie&#8221;, kann dies f&#252;r den Anleger weitreichende Folgen bis hin zum finanziellen Ruin haben. Das gilt vor allem dann, wenn die Wohnung komplett auf Kredit bezahlt wird. Denn die Zins- und Tilgungsverpflichtungen gegen&#252;ber der Bank m&#252;ssen erf&#252;llt werden, egal, ob die bei Verkauf in Aussicht gestellte Miete flie&#223;t oder nicht&#8221;, wei&#223; Eckehard Balke. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen F&#228;llen schon nach kurzer Zeit Mieteinbu&#223;en eintreten oder die Miete sogar komplett ausf&#228;llt, weil sich die Wohnung in ihrem aktuellen Zustand nicht mehr vermieten l&#228;sst. Dann sind regelm&#228;&#223;ig weitere Investitionen n&#246;tig, um &#252;berhaupt noch eine Vermietungschance zu haben. Das Objekt kann so schnell zu einem finanziellen Fass ohne Boden werden. Mietpools oder Mietgarantien, mit denen manche Anbieter werben, bieten keine echte Sicherheit gegen Mietausf&#228;lle. Denn gr&#246;&#223;ere und l&#228;ngerfristige Mietausf&#228;lle k&#246;nnen sie mangels ausreichender finanzieller Reserven kaum abfangen. Auch steigende Finanzierungskosten k&#246;nnen zum Problem werden.</p>
<p>Der Ausstieg aus der Immobilienanlage ist in der Realit&#228;t entweder &#252;berhaupt nicht oder nur mit massiven Verlusten m&#246;glich. Die minderwertige Qualit&#228;t vieler Immobilien und die oft schlechte Lage schreckt potenzielle K&#228;ufer ab. Zudem drohen bei einem vorzeitigen Ausstieg zus&#228;tzliche Finanzierungskosten. Denn die Bank fordert f&#252;r die entgangenen Zinseinnahmen eine satte Vorf&#228;lligkeitsentsch&#228;digung.</p>
<p>Wie k&#246;nnen sich Anleger sch&#252;tzen?</p>
<ul>
<li>Der Kauf einer Immobilie als Anlageobjekt muss genauso sorgf&#228;ltig gepr&#252;ft werden, wie der Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung.</li>
<li>Ob eine Wohnung f&#252;r eine Investition geeignet und den Kaufpreis wert ist, h&#228;ngt vor allem von ihrer Lage und ihrem Zustand ab.</li>
<li>Niemals sollte ein Kaufvertrag ohne vorherige Objektbesichtigung unterschrieben werden. Ein Baufachmann kann bei der Beurteilung der Immobilie wertvolle Hilfe leisten.</li>
<li>Ob der Kaufpreis marktgerecht ist, zeigt ein Vergleich mit den orts&#252;blichen Immobilienpreisen. Entsprechende Marktdaten gibt es beim &#246;rtlichen Haus- und Grundbesitzerverein oder dem &#246;rtlichen Gutachterausschuss.</li>
<li>Wertgutachten der finanzierenden Bank sollte nicht blind vertraut werden, da diese eigene Interessen verfolgt und ihre Bewertungsdaten meist nicht offen legt.</li>
</ul>
<p>F&#252;r weitere Informationen: Eckehard Balke Tel. 03631 982219 e.balke@vzth.de</p>
<p>Andreas Behn Tel. 0361 55514-0 a.behn@vzth.de</p>
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		<title>Erwerbermodelle: Steuern sparen um jeden Preis? &#8211; Immobilienerwerb zu Anlagezwecken f&#252;r Normalverdiener nicht geeignet</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 12:16:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienerwerb]]></category>
		<category><![CDATA[steuern sparen]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Steuern sparen mit einer vermieteten Immobilie!&#8221; &#8220;Miete als zweite sichere Rente!&#8221; Mit diesen oder &#228;hnlichen Spr&#252;chen ist es skrupellosen Vertriebsfirmen in den vergangenen Jahren gelungen, hunderttausende Eigentumswohnungen zu verkaufen. Aber auch heute noch funktioniert diese Verkaufsmasche. &#8220;Wenn Vermittler Steuereinsparungen in Aussicht stellen, leuchten bei vielen die Dollarzeichen in den Augen. Wenn man damit auch noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Steuern sparen mit einer vermieteten Immobilie!&#8221; &#8220;Miete als zweite sichere Rente!&#8221; Mit diesen oder &#228;hnlichen Spr&#252;chen ist es skrupellosen Vertriebsfirmen in den vergangenen Jahren gelungen, hunderttausende Eigentumswohnungen zu verkaufen. Aber auch heute noch funktioniert diese Verkaufsmasche. &#8220;Wenn Vermittler Steuereinsparungen in Aussicht stellen, leuchten bei vielen die Dollarzeichen in den Augen. Wenn man damit auch noch sein Einkommen im Alter verbessern kann, wird oft nicht mehr nachgedacht sondern gutgl&#228;ubig den Aussagen der Vermittler vertraut. Doch nur wer hohe Steuern zahlt, kann Steuern sparen. F&#252;r den Normalverdiener gilt dieses Verkaufsargument fast nie. Ohne &#8220;gr&#252;nes Licht&#8221; des eigenen Steuerberaters sollten man die bei Erwerbermodellen versprochenen Steuervorteile deshalb nicht f&#252;r bare M&#252;nze nehmen.&#8221; So Eckehard Balke, Baufinanzierungsberater der Verbraucherzentrale Th&#252;ringen e.V. <span id="more-610"></span></p>
<p>Das Gesch&#228;ft l&#228;uft immer nach dem gleichen Muster: Die Verkaufsgespr&#228;che finden beim Kunden zu Hause statt. Den potentiellen K&#228;ufern wird meist eine Immobilie in Form einer Eigentumswohnung angeboten. Dabei wird suggeriert, dass kein Eigenkapital notwendig ist und ein Finanzierungsmodell pr&#228;sentiert, dass sich von selbst trage. Zwar m&#252;sse ein Kredit aufgenommen werden, dem werden jedoch die Mieteinnahmen gegengerechnet, die den Kredit dann finanzierten w&#252;rden. Meist werden die Verbraucher unter Zeitdruck gesetzt, weil nur noch wenige Anlageobjekte &#252;brig seien. Ganz &#252;ble Vermittler verkaufen schnell noch ein paar unn&#246;tige Versicherungen und dr&#228;ngen zu K&#252;ndigung bereits bestehender Vertr&#228;ge. Nach Unterzeichnung der Vertragsunterlagen wird der Hauskauf schnell noch durch einem Notar besiegelt, zu dem die Verbraucher direkt durch die Vermittler gebracht werden. Den Notartermin haben die Vermittler schon vor dem Verkaufsgespr&#228;ch vereinbart.</p>
<p>Doch nicht selten sind die Objekte stark &#252;berteuert und befinden sich in einem erb&#228;rmlichen Bauzustand. Deshalb sprechen Insider auch von &#8220;Schrottimmobilien&#8221;. Hohe Verlustrisiken und Folgekosten f&#252;r Sanierungsarbeiten kauft der ahnungslose Anleger deshalb h&#228;ufig gleich mit. &#8220;Ist das Objekt &#252;berteuert oder sogar eine &#8220;Schrottimmobilie&#8221;, kann dies f&#252;r den Anleger weitreichende Folgen bis hin zum finanziellen Ruin haben. Das gilt vor allem dann, wenn die Wohnung komplett auf Kredit bezahlt wird. Denn die Zins- und Tilgungsverpflichtungen gegen&#252;ber der Bank m&#252;ssen erf&#252;llt werden, egal, ob die bei Verkauf in Aussicht gestellte Miete flie&#223;t oder nicht&#8221;, wei&#223; Eckehard Balke. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen F&#228;llen schon nach kurzer Zeit Mieteinbu&#223;en eintreten oder die Miete sogar komplett ausf&#228;llt, weil sich die Wohnung in ihrem aktuellen Zustand nicht mehr vermieten l&#228;sst. Dann sind regelm&#228;&#223;ig weitere Investitionen n&#246;tig, um &#252;berhaupt noch eine Vermietungschance zu haben. Das Objekt kann so schnell zu einem finanziellen Fass ohne Boden werden. Mietpools oder Mietgarantien, mit denen manche Anbieter werben, bieten keine echte Sicherheit gegen Mietausf&#228;lle. Denn gr&#246;&#223;ere und l&#228;ngerfristige Mietausf&#228;lle k&#246;nnen sie mangels ausreichender finanzieller Reserven kaum abfangen. Auch steigende Finanzierungskosten k&#246;nnen zum Problem werden.</p>
<p>Der Ausstieg aus der Immobilienanlage ist in der Realit&#228;t entweder &#252;berhaupt nicht oder nur mit massiven Verlusten m&#246;glich. Die minderwertige Qualit&#228;t vieler Immobilien und die oft schlechte Lage schreckt potenzielle K&#228;ufer ab. Zudem drohen bei einem vorzeitigen Ausstieg zus&#228;tzliche Finanzierungskosten. Denn die Bank fordert f&#252;r die entgangenen Zinseinnahmen eine satte Vorf&#228;lligkeitsentsch&#228;digung.</p>
<p>Wie k&#246;nnen sich Anleger sch&#252;tzen?</p>
<ul>
<li>Der Kauf einer Immobilie als Anlageobjekt muss genauso sorgf&#228;ltig gepr&#252;ft werden, wie der Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung.</li>
<li>Ob eine Wohnung f&#252;r eine Investition geeignet und den Kaufpreis wert ist, h&#228;ngt vor allem von ihrer Lage und ihrem Zustand ab.</li>
<li>Niemals sollte ein Kaufvertrag ohne vorherige Objektbesichtigung unterschrieben werden. Ein Baufachmann kann bei der Beurteilung der Immobilie wertvolle Hilfe leisten.</li>
<li>Ob der Kaufpreis marktgerecht ist, zeigt ein Vergleich mit den orts&#252;blichen Immobilienpreisen. Entsprechende Marktdaten gibt es beim &#246;rtlichen Haus- und Grundbesitzerverein oder dem &#246;rtlichen Gutachterausschuss.</li>
<li>Wertgutachten der finanzierenden Bank sollte nicht blind vertraut werden, da diese eigene Interessen verfolgt und ihre Bewertungsdaten meist nicht offen legt.</li>
</ul>
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		<title>So sparen Rentner Steuern</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Dec 2008 09:51:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Rentner k&#246;nnen Zinsen und andere Kapitaleink&#252;nfte &#252;ber den Sparer-Freibetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, das j&#228;hrliche Einkommen &#252;berschreitet nicht den Betrag von derzeit 7.802 € (Grundfreibetrag 7.664 € zuz&#252;glich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 € zuz&#252;glich Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €).
Wichtig dabei: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere so genannte Ertragsanteil. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rentner k&#246;nnen Zinsen und andere Kapitaleink&#252;nfte &#252;ber den Sparer-Freibetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, das j&#228;hrliche Einkommen &#252;berschreitet nicht den Betrag von derzeit 7.802 € (Grundfreibetrag 7.664 € zuz&#252;glich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 € zuz&#252;glich Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €).<span id="more-488"></span></p>
<p>Wichtig dabei: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere so genannte Ertragsanteil. Die H&#246;he des Ertragsanteils liegt bei gesetzlichen Renten seit 2005 bei 50 %, f&#252;r erstmals 2006 ausgezahlte Renten bei 52 %, f&#252;r erstmals 2007 ausgezahlte Renten bei 54 %. F&#252;r Rentner, die dieses Jahr zum ersten Mal Ruhestandsbez&#252;ge beziehen, betr&#228;gt der Ertragsanteil 56 %, das hei&#223;t bei einer Rente von 1.000 € sind 560 € steuerpflichtig.</p>
<p>Da nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, sch&#246;pfen viele Rentner den Freibetrag bei der Einkommensteuer nicht aus. Er kann deshalb f&#252;r Kapitaleink&#252;nfte genutzt werden, die &#252;ber dem Sparer-Freibetrag liegen. In diesen F&#228;llen ist es ratsam, beim Finanzamt eine „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ (NV-Bescheinigung) zu beantragen. Der Antrag ist leicht auszuf&#252;llen: Es sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen.</p>
<p>Das Finanzamt stellt die Bescheinigung jedem aus, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Diese Freistellung ist in der Regel drei Jahre g&#252;ltig. Wird die NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt, kann das Kreditinstitut Zinsen und andere Kapitaleink&#252;nfte grunds&#228;tzlich steuerfrei auszahlen – eben auch dann, wenn sie den Sparer-Freibetrag &#252;berschreiten. Wichtig zu wissen: Die NV-Bescheinigung gilt auch f&#252;r die Abgeltungsteuer, die 2009 eingef&#252;hrt wird. Bei der Pr&#252;fung, ob der Sparer-Freibetrag (k&#252;nftig Sparer-Pauschbetrag) &#252;berschritten wird, werden dann allerdings auch Wertpapierver&#228;u&#223;erungsgewinne angerechnet.</p>
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		<title>Kapitalanlage-Immobilien: Steuern sparen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 09:45:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schreinert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalanlage-Immobilien]]></category>

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		<description><![CDATA[Vermietete Immobilien gelten als gute Altersvorsorge, Steuervorteile gibt&#8217;s allerdings nur wenige. Lohnende Ausnahmen: Denkmalschutz und Renovierungen. 
Die vermietete Immobilie als Zusatzrente &#8211; f&#252;r viele eine charmante Idee. Doch Immobilien bergen auch Risiken und der Staat hat in den letzten Jahren viele Steuervorteile kr&#228;ftig eingedampft, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Kapitalanleger k&#246;nnen j&#228;hrlich in Form von Abschreibungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vermietete Immobilien gelten als gute Altersvorsorge, Steuervorteile gibt&#8217;s allerdings nur wenige. Lohnende Ausnahmen: Denkmalschutz und Renovierungen. <span id="more-395"></span></p>
<p>Die vermietete Immobilie als Zusatzrente &#8211; f&#252;r viele eine charmante Idee. Doch Immobilien bergen auch Risiken und der Staat hat in den letzten Jahren viele Steuervorteile kr&#228;ftig eingedampft, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Kapitalanleger k&#246;nnen j&#228;hrlich in Form von Abschreibungen lediglich zwei bis 2,5 Prozent des Anschaffungspreises &#8211; ohne die anteiligen Kosten f&#252;rs Grundst&#252;ck &#8211; vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Ebenfalls abzugsf&#228;hig sind die Zinsen. Umgekehrt werden die Mieteinnahmen komplett als Einkommen versteuert. H&#228;ufig bedeutet das: Wegen der geringen Steuervorteile zahlt der Anleger oft lange Zeit Monat f&#252;r Monat etwas drauf. Und wenn die Immobilie irgendwann abbezahlt ist, bleiben zwar die Mieteinnahmen &#8211; doch an diesen will der Fiskus kr&#228;ftig mitverdienen.</p>
<p>Deutliche Steuerersparnisse funktionieren heute nur noch &#252;ber zwei Wege: Zum einen &#252;ber Renovierungen, um die Immobilie zu erhalten, zum anderen &#252;ber die Denkmal-Abschreibung.</p>
<p>Die normale Abschreibung f&#252;r Renovierungen kann im Einzelfall sehr interessant sein, doch es gibt Fallstricke, mahnt Immowelt.de. Wer innerhalb von drei Jahren nach Kauf einer Kapitalanlage-Wohnung mehr als 15 Prozent des Kaufpreises (abz&#252;glich der anteiligen Grundst&#252;ckskosten) in Renovierungen steckt, kann kaum Steuern sparen. Der Fiskus z&#228;hlt diese Kosten als &#8220;anschaffungsnahe Aufwendungen&#8221;, die im Laufe von 40 oder 50 Jahren nur mit zwei, beziehungsweise 2,5 Prozent j&#228;hrlich abgesetzt werden k&#246;nnen (&#8221;Instandhaltungsstau-Paragraph&#8221;). Beispiel: Eine Investition in H&#246;he von 25.000 Euro mindert das j&#228;hrliche zu versteuernde Einkommen nur um 500 Euro &#8211; das allerdings 50 Jahre lang. Kleinere Renovierungen k&#246;nnen, wenn sie innerhalb der Drei-Jahres-Frist unter der 15-Prozent-Grenze bleiben, in einem Jahr zu 100 Prozent abgesetzt werden. Beispiel: Die Malerarbeiten in H&#246;he von 3.000 Euro werden in einem Jahr voll vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.</p>
<p>Nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist gilt die 15-Prozent-Regel nicht mehr: Alles, was der Erhaltung dient, kann entweder innerhalb eines Jahres voll, oder bei etwas gr&#246;&#223;eren Investitionen verteilt auf einen Zeitraum von zwei bis f&#252;nf Jahren steuerlich abgeschrieben werden. Wichtig: Nur Erhaltungsaufwendungen k&#246;nnen auf diese Weise schnell steuerwirksam abgesetzt werden. Zu ihnen z&#228;hlen neben den &#252;blichen Sch&#246;nheitsrenovierungen zum Beispiel auch eine Erneuerung des Bads oder neue Fenster. Generalsanierungen, bei denen etwas Neues geschaffen, die Wohnung wesentlich ver&#228;ndert und deren Wert deutlich erh&#246;ht wird, z&#228;hlen nicht mehr zu den Erhaltungsaufwendungen, sondern sind Herstellungskosten, die wiederum nur mit zwei oder 2,5 Prozent j&#228;hrlich abgeschrieben werden k&#246;nnen.</p>
<p>Steuerlich interessant sind auch Denkmal-Sanierungen. Die kompletten Sanierungskosten k&#246;nnen zu 100 Prozent in einem Zeitraum von zw&#246;lf Jahren abgeschrieben werden &#8211; und zwar acht Jahre lang mit j&#228;hrlich neun und die folgenden vier Jahre mit j&#228;hrlich sieben Prozent. Da Denkm&#228;ler zumeist sehr hochwertig saniert werden, kann deshalb oft der &#252;berwiegende Teil der Investitionssumme steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet bei einer hochwertigen Denkmal-Eigentumswohnung, dass die Steuerlast um mehrere tausend Euro j&#228;hrlich sinken kann. Voraussetzung: Ein entsprechendes Einkommen, denn der, der kaum Steuern zahlt, kann auch kaum Steuern sparen. Au&#223;erdem: Luxus-Denkmalwohnungen sind oft noch teurer als Neubauten. Ob sich die hohen Investitionen trotz der Steuergeschenke auch tats&#228;chlich rechnen, muss deshalb immer individuell berechnet werden.</p>
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		<title>Steueroptimierte Zinsanlagen: Mit niedrigverzinsten Anleihen Steuern sparen</title>
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		<pubDate>Mon, 26 May 2008 08:26:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Zinsertr&#228;ge m&#252;ssen versteuert werden. Das &#228;rgert viele Anleger, die ihr Geld am liebsten in sichere Zinspapiere stecken. Es gibt allerdings einen – v&#246;llig legalen – Trick, wie man sein Geld sicher anlegen und trotzdem Steuern sparen kann: Man kauft Papiere, die nur wenig Zinsen bringen und ihre Ertr&#228;ge stattdessen vor allem aus steuerfreien Kursgewinnen erzielen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.geld-spartipps.de/steuer/steueroptimierte-zinsanlagen-mit-niedrigverzinsten-anleihen-steuern-sparen-377.html"><img src="http://www.geld-spartipps.de/files/2007/03/lohnsteuerkarte.thumbnail.jpg" alt="Steuererkl&#228;rung 2006" /></a>Zinsertr&#228;ge m&#252;ssen versteuert werden. Das &#228;rgert viele Anleger, die ihr Geld am liebsten in sichere Zinspapiere stecken. Es gibt allerdings einen – v&#246;llig legalen – Trick, wie man sein Geld sicher anlegen und trotzdem Steuern sparen kann: Man kauft Papiere, die nur wenig Zinsen bringen und ihre Ertr&#228;ge stattdessen vor allem aus steuerfreien Kursgewinnen erzielen. Die Zeitschrift Finanztest empfiehlt daf&#252;r niedrig verzinste Bundesanleihen und Pfandbriefe sowie wenig riskante steueroptimierte Rentenfonds.<span id="more-377"></span></p>
<p>Die Renditen niedrig verzinster Anleihen nach Abzug der Steuern liegen derzeit zwischen 3 und 3,7 Prozent. Um mit einem bank&#252;blichen Festzinsprodukt (Festgeld, Festzinssparbuch, Sparbrief) dieselbe Nachsteuerrendite zu erzielen, m&#252;sste die Verzinsung zwischen 4,1 und 5 Prozent liegen. So viel bringen allenfalls die absoluten Spitzenangebote, die zudem oft nur &#252;bers Internet angeboten werden. Die meisten Banken vor Ort bieten weniger. Weiterer Nachteil: Das Geld liegt bei den Bankprodukten &#252;ber die gesamte Laufzeit fest. Anleihen und Fonds k&#246;nnen dagegen jederzeit verkauft werden.</p>
<p>Das Steuersparmodell funktioniert nur, wenn die Produkte dieses Jahr noch gekauft werden. Einziger Wehrmutstropfen: F&#252;r Kauf und Verkauf fallen Geb&#252;hren an. Trotzdem k&#246;nnen sich die Steuersparanlagen lohnen, schreibt Finanztest, insbesondere f&#252;r Anleger, die ihre Geldgesch&#228;fte am liebsten bei ihrer Hausbank erledigen. Welche Papiere im Einzelnen zu empfehlen sind und worauf noch zu achten ist, steht in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter <a href="http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/-Steueroptimierte-Zinsanlagen/1678813/1678813/1678064/">www.test.de</a>.</p>
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		<title>Steuerlast mindern – Freibetr&#228;ge der Kinder nutzen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 15:42:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensbesteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Steuerlast steigt. Was tun? F&#252;r Familien mit Kindern empfiehlt es sich zu pr&#252;fen, ob Kapitalertr&#228;ge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Dies gilt insbesondere, nachdem in den vergangenen Jahren der Sparer-Freibetrag mehrfach gek&#252;rzt wurde. Kindern stehen ebenso wie den Eltern j&#228;hrliche Freibetr&#228;ge bei der Einkommensbesteuerung zu. Wird Kapitalverm&#246;gen an Kinder verschenkt, kann die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Steuerlast steigt. Was tun? F&#252;r Familien mit Kindern empfiehlt es sich zu pr&#252;fen, ob Kapitalertr&#228;ge besser auf mehrere Schultern verteilt werden sollten. Dies gilt insbesondere, nachdem in den vergangenen Jahren der Sparer-Freibetrag mehrfach gek&#252;rzt wurde. Kindern stehen ebenso wie den Eltern j&#228;hrliche Freibetr&#228;ge bei der Einkommensbesteuerung zu. Wird Kapitalverm&#246;gen an Kinder verschenkt, kann die Steuerlast ganz legal vermindert werden.<span id="more-341"></span></p>
<p>Mit folgenden Steuerbefreiungen k&#246;nnen 2008 auch Kinder rechnen, falls sie ausschlie&#223;lich Einnahmen aus Kapitalverm&#246;gen haben:</p>
<table border="0" cellpadding="1" cellspacing="0">
<tr bgcolor="#989898">
<td>
<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0">
<tr bgcolor="#ffffff">
<td>
<table border="0" cellpadding="1" cellspacing="0">
<tr>
<td>Grundfreibetrag</td>
<td align="center"></td>
<td align="right">7.664 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Sparer-Freibetrag</td>
<td align="center"></td>
<td align="right">750 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Werbungskosten-Pauschbetrag</td>
<td align="center"></td>
<td align="right">51 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Sonderausgaben-Pauschbetrag</td>
<td align="center"></td>
<td align="right">36 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Insgesamt steuerfrei (pro Kind) </strong></td>
<td align="center"></td>
<td align="right"><strong>8.501 € </strong></td>
</tr>
</table>
</td>
</tr>
</table>
</td>
</tr>
</table>
<p>Das hei&#223;t: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalverm&#246;gen sind im Jahre 2008 bis zur H&#246;he von 8.501 € steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise 4 % blieben also Kapitalertr&#228;ge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalverm&#246;gen die Summe von 212.525 € (4 % von 212.525 € sind gleich 8.501 €) nicht &#252;berschreitet.</p>
<p>Die Schenkung von Kapitalverm&#246;gen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 205.000 € schenkungsteuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Allerdings wird eine Verm&#246;gens&#252;bertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den b&#252;rgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das hei&#223;t, Eltern k&#246;nnen nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen f&#252;r eigene Zwecke zur&#252;ckgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.</p>
<p>Sind Kinder in der Familie &#252;ber 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss zudem ber&#252;cksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag f&#252;r die Eltern ab einer bestimmten H&#246;he der Einnahmen der Kinder aus Kapitalverm&#246;gen wegfallen. Zudem m&#252;ssen Kinder mit hohen Eink&#252;nften eigene Beitr&#228;ge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch f&#252;r andere F&#246;rderma&#223;nahmen wie zum Beispiel BAf&#246;G m&#252;ssen bestimmte Einkommens- und Verm&#246;gensgrenzen beachtet werden.</p>
<p>Weitere Informationen rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge finden Verbraucher unter <a href="http://www.infos-finanzen.de/" target="_blank">www.infos-finanzen.de.</a> Zusatzangebote wie verschiedene Finanzrechner, ein Glossar mit Begriffserkl&#228;rungen, weiterf&#252;hrende Links, abonnierbare Audiobeitr&#228;ge (Podcast) und die M&#246;glichkeit zur Bestellung bzw. zum Download von verbraucherorientierten Brosch&#252;ren des Bankenverbandes runden das Angebot ab.</p>
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		<item>
		<title>Abgeltungsteuer &#8211; Steuererkl&#228;rung kann sich weiter lohnen</title>
		<link>http://www.geld-spartipps.de/steuer/abgeltungsteuer-steuererklaerung-kann-sich-weiter-lohnen-326.html</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Nov 2007 13:10:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Aktien]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitaleinkünfte]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtveranlagungsbescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Spekulationsgewinne]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Wertpapiergeschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Zinsen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 2009 tritt die Abgeltungsteuer f&#252;r Kapitaleink&#252;nfte in Kraft. Den einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent werden ab dann zwar die Banken abf&#252;hren. Die vom Gesetzgeber versprochene „Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens“ werden trotzdem nicht alle Steuerzahler sp&#252;ren. F&#252;r viele wird sich der Eintrag der Kapitaleink&#252;nfte in die Steuererkl&#228;rung weiterhin lohnen. Die STIFTUNG WARENTEST erkl&#228;rt in der Dezember-Ausgabe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.geld-spartipps.de/steuer/abgeltungsteuer-steuererklaerung-kann-sich-weiter-lohnen-326.html"><img src="http://www.geld-spartipps.de/files/2007/11/groschen-steuer.thumbnail.jpg" alt="Groschen" /></a>Ab 2009 tritt die <a href="http://www.geld-spartipps.de/tag/abgeltungsteuer/">Abgeltungsteuer </a>f&#252;r Kapitaleink&#252;nfte in Kraft. Den einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent werden ab dann zwar die Banken abf&#252;hren. Die vom Gesetzgeber versprochene „Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens“ werden trotzdem nicht alle Steuerzahler sp&#252;ren. F&#252;r viele wird sich der Eintrag der Kapitaleink&#252;nfte in die Steuererkl&#228;rung weiterhin lohnen. Die STIFTUNG WARENTEST erkl&#228;rt in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest, wie Steuerzahler sich Geld zur&#252;ckholen k&#246;nnen.<span id="more-326"></span></p>
<p>Die Ber&#252;cksichtigung der Zinsen und der Gewinne aus Wertpapiergesch&#228;ften in der <a href="http://www.geld-spartipps.de/tag/steuererklaerung/">Steuererkl&#228;rung</a> kann f&#252;r Anleger rentabel sein, die ihrer Bank einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt haben. Auch Sparer mit eher geringem Einkommen k&#246;nnen so Geld zur&#252;ckbekommen. Erzielen etwa Rentner oder Auszubildende mit einem Steuersatz unter 25 Prozent Zinsen &#252;ber dem <a href="http://www.geld-spartipps.de/tag/steuerfreibetrag/">Steuerfreibetrag</a>, &#252;berweist die Bank daf&#252;r praktisch zu viel Abgeltungsteuer. Mit der Steuererkl&#228;rung k&#246;nnen sie sich das Geld zur&#252;ckholen.</p>
<p>&#220;brigens: Diese M&#252;he k&#246;nnen sich Rentner sparen, die eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt bekommen. Mit ihr muss der Sparer keine Abgeltungsteuer zahlen – und zwar bis zu drei Jahre lang. Die NV-Bescheinigung ist erh&#228;ltlich, wenn das zu versteuernde Einkommen mit Kapitaleink&#252;nften voraussichtlich unter 7664 Euro liegt. Sobald die NV-Bescheinigung der Bank vorliegt, f&#252;hrt diese keine Abgeltungssteuer f&#252;r Kapitalertr&#228;ge und Spekulationsgewinne ab.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Umsatzsteuerbeg&#252;nstigung f&#252;r Krankenfahrten (Hin- und R&#252;ckfahrt) mit Taxi im Nahverkehr</title>
		<link>http://www.geld-spartipps.de/steuer/umsatzsteuerbeguenstigung-fuer-krankenfahrten-hin-und-rueckfahrt-mit-taxi-im-nahverkehr-294.html</link>
		<comments>http://www.geld-spartipps.de/steuer/umsatzsteuerbeguenstigung-fuer-krankenfahrten-hin-und-rueckfahrt-mit-taxi-im-nahverkehr-294.html#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 28 Aug 2007 12:41:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ms</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes erm&#228;&#223;igt sich der Steuersatz u.a. f&#252;r die Bef&#246;rderung von Personen im Schienenbahnverkehr, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und &#8220;Kraftdroschkenverkehr&#8221;, innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Bef&#246;rderungsstrecke nicht mehr als 50 km betr&#228;gt. Die Steuerbeg&#252;nstigung gilt dem &#246;ffentlichen Nahverkehr, der auch mit von Taxen betrieben werden kann.
Kauft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.geld-spartipps.de/files/2007/03/lohnsteuerkarte.thumbnail.jpg" title="Steuererkl&#228;rung 2006" alt="Steuererkl&#228;rung 2006" align="left" />Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes erm&#228;&#223;igt sich der Steuersatz u.a. f&#252;r die Bef&#246;rderung von Personen im Schienenbahnverkehr, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und &#8220;Kraftdroschkenverkehr&#8221;, innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Bef&#246;rderungsstrecke nicht mehr als 50 km betr&#228;gt. Die Steuerbeg&#252;nstigung gilt dem &#246;ffentlichen Nahverkehr, der auch mit von Taxen betrieben werden kann.<span id="more-294"></span></p>
<p>Kauft ein Fahrgast z.B. eine Hin- und R&#252;ckfahrkarte im Bahn- oder Buslinienverkehr, liegen &#8211; auch nach Auffassung der Finanzverwaltung &#8211; zwei Bef&#246;rderungsleistungen vor, die umsatzsteuerbeg&#252;nstigt sind, wenn die einfache Fahrt weniger als 50 km betr&#228;gt.</p>
<p>In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof war streitig, ob Hin- und R&#252;ckfahrten mit Taxen als sog. Krankenfahrten zur Berechnung der Bef&#246;rderungsstrecke zusammenzufassen sind. Das Finanzamt beurteilte Krankenfahrten mit einem Taxi au&#223;erhalb einer Gemeinde, bei denen Hin- und R&#252;ckfahrt im Voraus vereinbart wurden, als eine einzige, einheitliche Bef&#246;rderung. Aus zwei Bef&#246;rderungen von (z.B.) 30 km wurde damit eine einzige &#8211; nicht beg&#252;nstigte &#8211; Fahrt mit 60 km.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof gab dem Taxiunternehmer in seinem Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05 Recht: Wird die Fahrt w&#228;hrend der Krankenbehandlung des Fahrgastes unterbrochen und wartet das Taxi nicht auf den Patienten, liegen zwei getrennte Bef&#246;rderungsleistungen vor.</p>
]]></content:encoded>
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