Wie Mieter sich vor saftigen Nachzahlungen schützen können
Jede 2. Mietnebenkosten-Abrechnung in Deutschland ist falsch! Das berichtet das Verbrauchermagazin Guter Rat! in seiner aktuellen Ausgabe. Für viele Mieter bedeutet das : Sie leisten regelmäßig eine saftige Nachzahlung, die nicht gerechtfertig ist.
Längst werden die Mietnebenkosten im Volksmund als “2. Miete” bezeichnet. In den alten Bundesländern beträgt ihr Anteil laut Statistik mehr als 17% an der Gesamtmiete, in den neuen Bundesländern sogar 45% und mehr. Wer seine Mietnebenkosten-Abrechnung genau prüft, kann häufig viel Geld sparen. Besonders wichtig kann ein Blick in den Mietvertrag sein. Ist dort eine unbestimmte Generalklausel enthalten, aus der die einzelnen Kosten nicht ersichtlich sind, (z.B. “Der Mieter zahlt alle Nebenkosten”) kann daraus keine Zahlungspflicht abgeleitet werden. Die Klausel ist unwirksam, der Vermieter geht leer aus. Korrekt dagegen ist eine Klausel, nach der ein Mieter die Nebenkosten nach “Anlage 3 zu § 27 der 2. Betriebskostenverordnung” zu tragen hat. Darin sind 17 Betriebskostenarten klar definiert, die der Vermieter auch abrechnen darf. Welche das im Einzelnen sind, ist in der aktuellen Ausgabe von Guter Rat! nachzulesen.