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	<title>Geld-Spartipps &#187; Nebenkostenabrechnung prüfen</title>
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	<description>Tipps, Tricks und Erfahrungen zum richtig viel Geld Sparen!</description>
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		<title>Winter geht – Rechnung kommt sp&#228;ter</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Mar 2006 13:38:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schreinert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Heizkosten reduzieren]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung prüfen]]></category>

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		<description><![CDATA[K&#228;lte und Preiserh&#246;hungen k&#246;nnten Heizkostenabrechnung um bis zu 25 Prozent h&#246;her ausfallen lassen ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>K&#228;lte und Preiserh&#246;hungen k&#246;nnten Heizkostenabrechnung um bis zu 25 Prozent h&#246;her ausfallen lassen</strong></p>
<p><span id="more-31"></span></p>
<p>War die Heizkostenabrechnung bisher schon &#252;ppig genug, fragen viele Menschen jetzt besorgt: Was wird uns dieser kalte Winter kosten? Schlie&#223;lich gab es in den letzten Monaten erhebliche Preiserh&#246;hungen bei Heiz&#246;l, Erdgas und Fernw&#228;rme. Gewissheit wird erst die n&#228;chste Heizkostenabrechnung bringen.</p>
<p>Dennoch versucht Energieexperte Roland Pause von der Verbraucherzentrale Sachsen schon vorab eine Prognose. So seien nach vorsichtigen Sch&#228;tzungen der Meteorologen die Monate Dezember bis Februar um durchschnittlich 1,4 Grad k&#228;lter gewesen als in den vergangenen Jahren. Wer dennoch nicht auf die gewohnte W&#228;rme in seiner Wohnung verzichten wollte, musste also in dieser Zeit um 1,4 Grad mehr heizen. Im Durchschnitt kostete das etwa 10 Prozent mehr Energie, also auch 10 Prozent mehr Heizkosten. Hinzu kamen Energiepreiserh&#246;hungen, die regional unterschiedlich bei etwa 10 bis 15 Prozent liegen. „Damit k&#246;nnten die Gesamtkosten der n&#228;chsten Abrechnung um rund 20 bis 25 Prozent h&#246;her sein als im Vorjahr“, vermutet Pause.</p>
<p>Wer genau wei&#223;, in welchem Verh&#228;ltnis Zimmertemperatur und Energieverbrauch stehen, kann sein Verbrauchsverhalten und die daraus resultierenden Kosten besser absch&#228;tzen. Immerhin hilft schon 1 Grad geringere Raumtemperatur ca. 6 bis 7 Prozent Energie zu sparen. Weitere Tipps haben die s&#228;chsischen Verbrauchersch&#252;tzer. Am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 €/Min aus dem deutschen Festnetz) kann man einen Beratungstermin erhalten.</p>
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		<title>Wie Mieter sich vor saftigen Nachzahlungen sch&#252;tzen k&#246;nnen</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2006 08:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schreinert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung prüfen]]></category>

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		<description><![CDATA[Jede 2. Mietnebenkosten-Abrechnung in Deutschland ist falsch! Das berichtet das Verbrauchermagazin Guter Rat! in seiner aktuellen Ausgabe. F&#252;r viele Mieter bedeutet das : Sie leisten regelm&#228;&#223;ig eine saftige Nachzahlung, die nicht gerechtfertig ist. L&#228;ngst werden die Mietnebenkosten im Volksmund als &#8220;2. Miete&#8221; bezeichnet. In den alten Bundesl&#228;ndern betr&#228;gt ihr Anteil laut Statistik mehr als 17% [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jede 2. Mietnebenkosten-Abrechnung in Deutschland ist falsch! Das berichtet das Verbrauchermagazin Guter Rat! in seiner aktuellen Ausgabe. F&#252;r viele Mieter bedeutet das : Sie leisten regelm&#228;&#223;ig eine saftige Nachzahlung, die nicht gerechtfertig ist.</p>
<p><span id="more-86"></span>
<p>L&#228;ngst werden die Mietnebenkosten im Volksmund als &#8220;2. Miete&#8221; bezeichnet. In den alten Bundesl&#228;ndern betr&#228;gt ihr Anteil laut Statistik mehr als 17% an der Gesamtmiete, in den neuen Bundesl&#228;ndern sogar 45% und mehr. Wer seine Mietnebenkosten-Abrechnung genau pr&#252;ft, kann h&#228;ufig viel Geld sparen. Besonders wichtig kann ein Blick in den Mietvertrag sein. Ist dort eine unbestimmte Generalklausel enthalten, aus der die einzelnen Kosten nicht ersichtlich sind, (z.B. &#8220;Der Mieter zahlt alle Nebenkosten&#8221;) kann daraus keine Zahlungspflicht abgeleitet werden. Die Klausel ist unwirksam, der Vermieter geht leer aus. Korrekt dagegen ist eine Klausel, nach der ein Mieter die Nebenkosten nach &#8220;Anlage 3 zu § 27 der 2. Betriebskostenverordnung&#8221; zu tragen hat. Darin sind 17 Betriebskostenarten klar definiert, die der Vermieter auch abrechnen darf. Welche das im Einzelnen sind, ist in der aktuellen Ausgabe von Guter Rat! nachzulesen.</p>
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		<title>Alle Jahre wieder &#8211; &#196;rger mit der ‚Zweiten Miete&#8217;</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2006 08:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schreinert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung prüfen]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen f&#252;r Mietwohnungen sind nach Einsch&#228;tzung des Deutschen Mieterbundes falsch. Das mag daran liegen, dass sich die meisten aller deutschen Mietwohnungen in den H&#228;nden von Privatleuten befinden, von denen wahrscheinlich die wenigsten eine professionelle Abrechnungssoftware nutzen. Dabei macht die so genannte zweite Miete derzeit durchschnittlich 34 Prozent der Gesamtmiete aus &#8211; angesichts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen f&#252;r Mietwohnungen sind nach Einsch&#228;tzung des Deutschen Mieterbundes falsch. Das mag daran liegen, dass sich die meisten aller deutschen Mietwohnungen in den H&#228;nden von Privatleuten befinden, von denen wahrscheinlich die wenigsten eine professionelle Abrechnungssoftware nutzen. Dabei macht die so genannte zweite Miete derzeit durchschnittlich 34 Prozent der Gesamtmiete aus &#8211; angesichts hoher Energiekosten &#8211; Tendenz steigend. Ein genauer Blick auf die Zahlen des Vermieters ist also durchaus lohnenswert.</p>
<h3>Was wirklich in die Abrechnung geh&#246;rt</h3>
<p><span id="more-87"></span></p>
<p>Die neue Betriebskostenverordnung nennt warme und kalte Nebenkosten. W&#228;hrend unter den ersten Punkt Heizung, Warmwasser sowie die damit verbundenen Kosten etwa f&#252;r Wartung, Reinigung oder Messungen fallen, umfasst die Liste der kalten Nebenkosten viele Punkte &#8211; beispielsweise von der Grundsteuer &#252;ber die Wasserversorgung und Stra&#223;enreinigung bis hin zu Kosten f&#252;r einen Hausmeister oder eine Gemeinschaftsantenne (die umfassende Liste steht unter www.bundesrecht.juris.de/betrkv zur Verf&#252;gung). Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschl&#252;ssel auf die Mieter des Hauses umgelegt, entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfl&#228;che. Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten grunds&#228;tzlich nach dem Anteil der Wohnfl&#228;che umgelegt. Betriebskosten, die verbrauchsabh&#228;ngig sind, sind nach einem Ma&#223;stab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung tr&#228;gt. F&#252;r Verwaltungs- und Reparaturkosten hingegen kommt grunds&#228;tzlich der Vermieter auf.</p>
<h3>Vertr&#228;ge pr&#252;fen</h3>
<p>ARAG Experten raten, Mietvertr&#228;ge im Hinblick auf die Nebenkostenregelung genau zu pr&#252;fen. Insbesondere in &#228;lteren Vertr&#228;gen sind h&#228;ufig Nebenkostenpauschalen oder Inklusivmieten vereinbart. Damit sind alle zus&#228;tzlichen Betriebskosten abgegolten. Vorsicht auch bei schwammigen Formulierungen wie, „plus die &#252;blichen Betriebskosten“, denn was ist schon „&#252;blich“. Idealerweise enth&#228;lt der Mietvertrag den Hinweis auf Paragraf zwei der Betriebskostenverordnung, in dem alle Betriebskosten genau aufgelistet sind. Aufwendungen, die &#252;ber die dort enthaltenen Punkte hinaus gehen &#8211; wie z.B. Aufwendungen f&#252;r die Reinigung der Dachrinne oder die Wartung des Blitzableiters &#8211; m&#252;ssen ausdr&#252;cklich im Vertrag erw&#228;hnt werden, sonst ist der Mieter nicht verpflichtet, daf&#252;r zu zahlen</p>
<h3>Recht auf Rechnungskopien</h3>
<p>Die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass Mieter auf Verlangen einen Anspruch auf Fotokopien der Nebenkosten­abrechnung haben. Es reicht nicht aus, dass der Vermieter die Rechnungen zur Einsicht und Pr&#252;fung bereit h&#228;lt, sie m&#252;ssen dem Mieter auf Wunsch geliefert werden (LG Duisburg, AZ: 13 S 208/01). F&#252;r die Kopien und seinen Aufwand darf er allerdings Kostenerstattung verlangen. 25 Cent pro Fotokopie halten viele Gerichte f&#252;r angemessen (beispielsweise AG Hamburg-Wandsbeck, AZ: 716 AC 132/00).</p>
<h3>Formale Abrechnungsvorgaben</h3>
<p>Vermieter haben sich bei der Nebenkostenabrechnung an einige formale Vorgaben zu halten. Formfehler k&#246;nnen sogar dazu f&#252;hren, dass er am Ende auf den Kosten sitzen bleibt. Grunds&#228;tzlich muss die Abrechnung f&#252;r jeden verst&#228;ndlich sein &#8211; und zwar ohne, dass man ein BWL-Studium absolviert hat. Dabei gilt: Je detaillierter die Abrechnung, desto besser ist sie! Wichtig ist zudem das Datum der Abrechnung. Sie ist dem Mieter sp&#228;testens zum Ablauf des zw&#246;lften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.</p>
<h3>Vorauszahlungen</h3>
<p>Zwar ist es verboten, unangemessen hohe Vorauszahlungen festzulegen. Liegen jedoch keine besonderen Umst&#228;nde vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluss, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen f&#252;r Nebenkosten vereinbart, die die H&#246;he der sp&#228;ter anfallenden tats&#228;chlichen Kosten nicht nur geringf&#252;gig, sondern auch deutlich unterschreiten. So hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, AZ: VIII ZR 195/03). Besondere Umst&#228;nde k&#246;nnen danach zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdr&#252;cklich zusichert oder diese bewu&#223;t zu niedrig bemessen hat, um den Mieter &#252;ber den Umfang der tats&#228;chlichen Mietbelastung zu t&#228;uschen und ihn auf diese Weise zum Abschluss des Mietvertrages zu veranlassen.</p>
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		<title>Fast die H&#228;lfte der Mieter versteht ihre Nebenkostenabrechnung nicht</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2006 08:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schreinert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung prüfen]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder das gleiche Spiel bei der &#8220;zweiten Miete&#8221;: Die j&#228;hrliche Nebenkostenabrechnung vom Vermieter ist un&#252;bersichtlich und laut Sch&#228;tzungen der Mietervereine in beinahe jedem zweiten Fall sogar fehlerhaft. Kein Wunder, dass 42 Prozent der Mieter ihre Abrechnung nur teilweise oder gar nicht verstehen. Das ist das Ergebnis einer repr&#228;sentativen Umfrage der Zeitschrift auf einen Blick [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder das gleiche Spiel bei der &#8220;zweiten Miete&#8221;: Die j&#228;hrliche Nebenkostenabrechnung vom Vermieter ist un&#252;bersichtlich und laut Sch&#228;tzungen der Mietervereine in beinahe jedem zweiten Fall sogar fehlerhaft. Kein Wunder, dass 42 Prozent der Mieter ihre Abrechnung nur teilweise oder gar nicht verstehen. Das ist das Ergebnis einer repr&#228;sentativen Umfrage der Zeitschrift auf einen Blick im Auftrag des Meinungsforschungsinstituts EMNID. </p>
<p><span id="more-88"></span>
<p>In den neuen Bundesl&#228;ndern durchschauen noch weniger Mieter ihre Nebenkostenabrechnung: Die H&#228;lfte steigt nicht durch bei der Auflistung der Kosten f&#252;r M&#252;llabfuhr, Heizung, Wasser und weitere Posten. &#196;hnlich gro&#223; ist das Unverst&#228;ndnis bei den 40- bis 49-J&#228;hrigen (46 Prozent). Befragt wurden 560 Frauen und M&#228;nner ab 14 Jahren. </p>
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		<title>BGH: Nebenkosten-Vorauszahlungen m&#252;ssen nicht realistisch sein</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2006 08:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schreinert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[(dmb) Ein Vermieter kann bei Vertragsabschluss Vorauszahlungen f&#252;r Nebenkosten vereinbaren, die den tats&#228;chlichen Kosten nicht entsprechen. Selbst wenn die sp&#228;teren Kosten mehr als 100 Prozent &#252;ber den Vorauszahlungsbetr&#228;gen liegen, verneint der Bundesgerichtshof eine Pflichtverletzung des Vermieters (BGH VIII ZR 195/03). Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Vermieter Nebenkosten-Vorauszahlungen deutlich unterhalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(dmb) Ein Vermieter kann bei Vertragsabschluss Vorauszahlungen f&#252;r Nebenkosten vereinbaren, die den tats&#228;chlichen Kosten nicht entsprechen. Selbst wenn die sp&#228;teren Kosten mehr als 100 Prozent &#252;ber den Vorauszahlungsbetr&#228;gen liegen, verneint der Bundesgerichtshof eine Pflichtverletzung des Vermieters (BGH VIII ZR 195/03).</p>
<p><span id="more-89"></span>
<p>Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Vermieter Nebenkosten-Vorauszahlungen deutlich unterhalb der tats&#228;chlich erwarteten Kosten festlegen d&#252;rfen, ohne Sanktionen f&#252;rchten zu m&#252;ssen, oder ob so genannte Lockvogel-Angebote, mit denen eine niedrige Gesamtmietenbelastung vorgespiegelt werden kann, unzul&#228;ssig sind und Schadensersatzanspr&#252;che ausl&#246;sen.</p>
<p>Hier hatte ein Vermieter f&#252;r eine 100 Quadratmeter gro&#223;e Wohnung Nebenkosten-Vorauszahlungen in H&#246;he von 200 DM monatlich im Mietvertrag vereinbart. Realistisch w&#228;ren Vorauszahlungen in H&#246;he von 450 DM gewesen. Die Mieter mussten deshalb aufgrund von Nebenkosten-Abrechnungen in einem Jahr 3.011 DM und im n&#228;chsten Jahr 3.039 DM nachzahlen. </p>
<p>Rechtlich zul&#228;ssig &#8211; so der Bundesgerichtshof: Den Vertragsparteien stehe es frei, sich auf Vorauszahlungen f&#252;r Nebenkosten zu einigen. Nach dem Gesetz sei es dem Vermieter lediglich verboten, unangemessen hohe Vorauszahlungen festzusetzen. Dagegen sei es nicht verboten, &#252;berhaupt keine Vorauszahlungen zu fordern und dem Mieter so die vereinbarten Nebenkosten zu kreditieren. Dann sei es aber erst recht zul&#228;ssig, Vorauszahlungen zu vereinbaren, die tats&#228;chlichen Kosten nicht nur geringf&#252;gig, sondern deutlich unterschreiten.</p>
<p>Es g&#228;be keinen Vertrauenstatbestand f&#252;r Mieter, wonach die Summe der Vorauszahlungen dem tats&#228;chlichen Abrechnungsbetrag entspricht. Demzufolge ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, Vorauszahlungen so zu kalkulieren, dass sie etwa kostendeckend seien.</p>
<p>Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes stellte der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung aber keinen Freibrief f&#252;r unseri&#246;se Vermieter aus. Denn das Gericht bejahte eine m&#246;gliche Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von zu niedrigen Vorauszahlungen und damit Ersatzanspr&#252;che des Mieters, wenn </p>
<p>der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdr&#252;cklich zusichert oder</p>
<p>die Vorauszahlungen bewusst zu niedrig bemessen werden, um Mieter &#252;ber den Umfang der tats&#228;chlichen Mietbelastung zu t&#228;uschen und sie auf diese Art und Weise zum Abschluss eines Mietvertrages zu veranlassen.</p>
<p>Tipp des Deutschen Mieterbundes: Im Mietvertrag festhalten, dass die Vorauszahlungsbetr&#228;ge in realistischer H&#246;he festgesetzt worden sind.</p>
<p>Pressemitteilung des dmb, des Deutschen Mieterbund</p>
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		</item>
		<item>
		<title>B&#246;ses Erwachen nach der Jahresabrechnung</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2006 08:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schreinert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In letzter Zeit h&#228;ufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die mit ihrem Fernw&#228;rmeversorger selbst einen Vertrag abschlossen und nach einem Jahr bei ihren Heizkostenabrechnungen einmalig von hohen Nachzahlungen betroffen sind. Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn im Vertragsangebot der j&#228;hrlich zu erwartende Fernw&#228;rmeverbrauch nur ein Bruchteil des Verbrauchs der vergangenen Jahre ist, die Heizungsnebenkosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In letzter Zeit h&#228;ufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die mit ihrem Fernw&#228;rmeversorger selbst einen Vertrag abschlossen und nach einem Jahr bei ihren Heizkostenabrechnungen einmalig von hohen Nachzahlungen betroffen sind. </p>
<p><span id="more-90"></span>
<p>Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn im Vertragsangebot der j&#228;hrlich zu erwartende Fernw&#228;rmeverbrauch nur ein Bruchteil des Verbrauchs der vergangenen Jahre ist, die Heizungsnebenkosten als pauschaler Servicepreis angegeben werden und damit ein monatlicher Pauschalpreis als vereinbart gilt, der dem bisher &#252;blichen entspricht. Darum sollte man beim Versorger nachfragen, wieso die Heizungsnebenkosten oder der Servicepreis pl&#246;tzlich so hoch sind. </p>
<p>Kann man sich nicht einigen, bleibt dem Mieter nur die M&#246;glichkeit, einen h&#246;heren Pauschalpreis auszuhandeln oder anderenfalls solche Vertr&#228;ge nicht abzuschlie&#223;en mit der Konsequenz, sich dann eine andere Wohnung suchen zu m&#252;ssen. Bereits Betroffene werden durch eine Neuberechnung der Pauschale, die in jedem Jahr vom Versorger gemacht wird, vor weiteren extrem hohen Nachzahlungen gefeit sein. </p>
<p>Um von solch unliebsamen &#220;berraschungen verschont zu bleiben, sollten Verbraucher in den Vertr&#228;gen auf die Einzelbestandteile der zu erwartenden Kosten schauen. Ausgangspunkt sind dabei der durchschnittliche j&#228;hrliche Fernw&#228;rmeverbrauch und dessen Kosten sowie die Heizungsnebenkosten, die man aus Berechnungen zur&#252;ckliegender Jahre ermitteln kann. Um die Kosten realistisch einsch&#228;tzen zu k&#246;nnen, sollte man bei der Fernw&#228;rme 10-15% und bei den Heizungsnebenkosten 5% aufschlagen. Hat man dann die Gesamtkosten ermittelt, teilt man sie durch 12 und erh&#228;lt einen realistischen monatlichen Pauschalbetrag. Dramatisch angestiegene Fernw&#228;rmepreise oder Heizungsnebenkosten ziehen nat&#252;rlich Nachzahlungen nach sich, denn der monatliche Pauschalpreis ist nach wie vor nur eine Orientierung. </p>
<p>&#8220;Vor Vertragsabschluss sollte man den Inhalt des Vertrages genau kennen und auch verstehen,&#8221; so Roland Pause, Energiexperte der VZS. &#8220;Man orientiert sich aber meist nur an der monatlichen Pauschale, ohne zu ber&#252;cksichtigen, dass erst nach einem Jahr abgerechnet wird. Dann erst kennt man die tats&#228;chlich entstandenen Kosten, die mit den Pauschalzahlungen verrechnet werden und muss dann nachzahlen oder erh&#228;lt etwas zur&#252;ck.&#8221; </p>
<p>Wer sich zu solchen Vertr&#228;gen beraten lassen m&#246;chte, kann eine der 13 Beratungseinrichtungen der VZS aufsuchen. Unter 01805/797777 (12 Cent/Min.) oder <a class="extern" href="http://www.vzs.de">www.vzs.de</a> erfahren Sie die n&#228;chstgelegene Beratungseinrichtung der VZS.</p>
<p>Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.</p>
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		<title>Mieterbund: Fast jede zweite Nebenkosten-Abrechnung falsch!</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2006 08:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Schreinert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung prüfen]]></category>

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		<description><![CDATA[Mieter zahlen h&#228;ufig zu viel Nebenkosten, beklagt Hermann-Josef W&#252;stefeld, Jurist beim Deutschen Mieterbund. In der Programmzeitschrift Fernsehwoche sagt er: &#8220;Circa jede zweite Abrechnung der Nebenkosten ist fehlerhaft, meistens zum Nachteil der Mieter. In vielen F&#228;llen dreht es sich um Betr&#228;ge von mehreren Hundert, manchmal sogar von mehr als tausend Mark.&#8221; Die h&#228;ufigsten Fehlerquellen: Rechnungsposten werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mieter zahlen h&#228;ufig zu viel Nebenkosten, beklagt Hermann-Josef W&#252;stefeld, Jurist beim Deutschen Mieterbund. In der Programmzeitschrift Fernsehwoche sagt er: &#8220;Circa jede zweite Abrechnung der Nebenkosten ist fehlerhaft, meistens zum Nachteil der Mieter. In vielen F&#228;llen dreht es sich um Betr&#228;ge von mehreren Hundert, manchmal sogar von mehr als tausend Mark.&#8221; </p>
<p><span id="more-91"></span>
<p>Die h&#228;ufigsten Fehlerquellen: Rechnungsposten werden als warme und als kalte Nebenkosten, also doppelt abgerechnet. Oder der Vermieter legt Kosten f&#252;r die Instandhaltung des Hauses auf die Mieter um, obwohl er dies nicht darf. Eine dritte Fehlerquelle bei der Nebenkostenabrechnung: Die Hausgemeinschaft zahlt die Nebenkosten f&#252;r leer stehenden Wohnraum, obwohl hierf&#252;r der Vermieter gerade stehen muss. </p>
<p>Der gesamte Artikel erscheint in Fernsehwoche Nr. 37.</p>
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