Böses Erwachen nach der Jahresabrechnung

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die mit ihrem Fernwärmeversorger selbst einen Vertrag abschlossen und nach einem Jahr bei ihren Heizkostenabrechnungen einmalig von hohen Nachzahlungen betroffen sind.

Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn im Vertragsangebot der jährlich zu erwartende Fernwärmeverbrauch nur ein Bruchteil des Verbrauchs der vergangenen Jahre ist, die Heizungsnebenkosten als pauschaler Servicepreis angegeben werden und damit ein monatlicher Pauschalpreis als vereinbart gilt, der dem bisher üblichen entspricht. Darum sollte man beim Versorger nachfragen, wieso die Heizungsnebenkosten oder der Servicepreis plötzlich so hoch sind.

Kann man sich nicht einigen, bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, einen höheren Pauschalpreis auszuhandeln oder anderenfalls solche Verträge nicht abzuschließen mit der Konsequenz, sich dann eine andere Wohnung suchen zu müssen. Bereits Betroffene werden durch eine Neuberechnung der Pauschale, die in jedem Jahr vom Versorger gemacht wird, vor weiteren extrem hohen Nachzahlungen gefeit sein.

Um von solch unliebsamen Überraschungen verschont zu bleiben, sollten Verbraucher in den Verträgen auf die Einzelbestandteile der zu erwartenden Kosten schauen. Ausgangspunkt sind dabei der durchschnittliche jährliche Fernwärmeverbrauch und dessen Kosten sowie die Heizungsnebenkosten, die man aus Berechnungen zurückliegender Jahre ermitteln kann. Um die Kosten realistisch einschätzen zu können, sollte man bei der Fernwärme 10-15% und bei den Heizungsnebenkosten 5% aufschlagen. Hat man dann die Gesamtkosten ermittelt, teilt man sie durch 12 und erhält einen realistischen monatlichen Pauschalbetrag. Dramatisch angestiegene Fernwärmepreise oder Heizungsnebenkosten ziehen natürlich Nachzahlungen nach sich, denn der monatliche Pauschalpreis ist nach wie vor nur eine Orientierung.

“Vor Vertragsabschluss sollte man den Inhalt des Vertrages genau kennen und auch verstehen,” so Roland Pause, Energiexperte der VZS. “Man orientiert sich aber meist nur an der monatlichen Pauschale, ohne zu berücksichtigen, dass erst nach einem Jahr abgerechnet wird. Dann erst kennt man die tatsächlich entstandenen Kosten, die mit den Pauschalzahlungen verrechnet werden und muss dann nachzahlen oder erhält etwas zurück.”

Wer sich zu solchen Verträgen beraten lassen möchte, kann eine der 13 Beratungseinrichtungen der VZS aufsuchen. Unter 01805/797777 (12 Cent/Min.) oder www.vzs.de erfahren Sie die nächstgelegene Beratungseinrichtung der VZS.

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

 

 

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