Vergünstigungen für die Mieter

Die Mieterrechte werden stärker ausgeweitet als ursprünglich von der Bundesregierung geplant. Der Rechtsausschuss des Bundestags beschloss die Kündigungsfristen für Mieter auf einheitlich drei Monate zu verkürzen und Behinderten ausdrücklich das Recht zum Umbau ihrer Wohnung zu gewähren.

Der von dem Gremium gebilligte Entwurf zur Mietrechtsreform sieht zudem vor, dass Mieten künftig nur noch um 20 statt bisher 30 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen dürfen.

Justizministerin Herta Däubler-Gmelin sprach von “außerordentlich fairen und sehr ausgewogenen Regelungen”. Der Mieterbund begrüßte die Reformpläne als “zwingend notwendig”. Der Eigentümer-Verband Haus und Grund nannte den Gesetzentwurf dagegen “unerträglich” und warnte vor einer Gefährdung des Mietfriedens. Auch die FDP bezeichnete die Pläne als “ungerecht”.

Die Bundesregierung hatte ihren Entwurf bereits im Juli vergangenen Jahres vorgelegt. Danach sollte bei den Kündigungsfristen die Obergrenze für Mieter lediglich von zwölf auf sechs Monate gesenkt werden. Mit der weiteren Kürzung auf drei Monate kam der Rechtsausschuss jetzt einer zentralen Forderung des Mieterbundes nach. Für die Vermieter werden künftig weiter Staffelfristen zwischen drei und neun Monaten gelten.

Eine zweite wesentliche Nachbesserung durch den Ausschuss betrifft das behindertengerechte Wohnen: Gebrechliche oder behinderte Mieter sollen ihre Wohnung künftig im Bedarfsfall auf eigene Kosten umbauen können. Einzige Einschränkung: Bei nachweislich widerstreitenden Interessen zwischen Eigentümer und Mieter muss abgewogen werden.

Unverändert ließ der Rechtsausschuss neben der vorgesehenen Beschränkung für Mieterhöhungen unter anderem auch die verbrauchsabhängige Berechnung der Betriebskosten.

VERMIETER: “INVESTITIONSFEINDLICH”

Der Eigentümer-Verband Haus und Grund kritisierte vor allem, dass es erstmals unterschiedliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter geben wird. Dies sei eine “Verletzung der Wertneutralität”, erklärte Präsident Friedrich-Adolf Jahn. “Die wirtschaftliche Vernunft bleibt auf der Strecke”, sagte er. Die Mietrechtspläne seien “investitionsfeindlich” und gingen einseitig zu Lasten der Vermieter.

Däubler Gmelin wies die Kritik der Unausgewogenheit zurück und warf dem Vermieterverband “Verkennung der Tatsachen” vor: “Unterschiedliche Interessen verlangen auch unterschiedliche Regelungen”, sagte die SPD-Politikerin. Bei den Vermietern gehe es um wirtschaftliche Interessen, bei den Mietern dagegen um die Lebensgrundlage.

 

 

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