10 Tipps zum richtigen Sparen
Zehn gute Spartipps, wie sie die Familienkasse weniger belasten
Zehn gute Spartipps, wie sie die Familienkasse weniger belasten
Nach Einschätzung der Citibank zahlt jeder der rund 60 Millionen geschäftsfähigen Deutschen im Jahr durchschnittlich 80 Euro allein für Dispokreditzinsen. Ein Großteil der Gebühren ist laut Aussage der Bankenbranche auf ein unbedachtes Zahlungsverhalten der Kunden zurückzuführen. Einfache Regeln würden dagegen helfen, unnötige Gebühren einzusparen.
Frau F. traute ihren Augen nicht, als sie von der PROINKASSO GmbH aus Hanau die schriftliche Aufforderung bekam, umgehend 160,10 Euro auf ein Konto bei der Frankfurter Volksbank einzuzahlen. Sie habe im Internet auf der Seite www.probino.de einen Eintragsservice für Gutscheine und Produktproben für monatlich 7 Euro für 2 Jahre abonniert und nicht bezahlt.
Für Putzfrau, Gärtner oder Handwerker, die nicht schwarzarbeiten, können Mieter und Eigenheimbesitzer jedes Jahr bis zu 600 Euro beim Finanzamt lockermachen. Bis zu 3000 Euro im Jahr erkennt es für Arbeiten in Haus und Garten an, nimmt davon 20 Prozent und zieht diesen Betrag direkt von der Steuerschuld ab. Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift FINANZtest berichtet in der August-Ausgabe, für welche Arbeiten das Finanzamt den Rabatt zahlt, wer ihn bekommt und wie man richtig abrechnet.
Drei Liter Trinkwasser braucht jeder Verbraucher täglich zum Essen und Trinken, 127 Liter werden jeden Tag für Duschen und Baden, Wäschewaschen, Geschirrspülen, Putzen, Toilette und Garten verbraucht. Da lohnt es sich, zu überlegen, wie man mit dem wichtigsten Lebensmittel sparsamer umgehen kann. Die Belastungen des Wassers nehmen zu und der technische Aufwand zur Wiederaufbereitung wird immer größer. Vor allem Eigenheimbesitzer denken daher über die Nutzung von Regenwasser in Haus und Garten nach, um das teure und wertvolle Trinkwasser zu sparen.
Die Nutzung von Regenwasser in Toilette, Waschmaschine und zur Gartenbewässerung ist für Verbraucher eine gesundheitlich unbedenkliche und ökologisch sinnvolle Alternative. Darauf macht die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. anlässlich der vom 10. bis 14. September in Mannheim stattfindenden “Internationalen Regenwassertage” aufmerksam.
Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich zweierlei. Egal ob um ausstehende Zahlungen gestritten wird, die Hecke des Nachbarn stört oder der Handwerker pfuscht – viele Menschen scheuen einen Rechtsstreit, weil sie Angst vor den Kosten haben oder Verfahrensdauer und Aufwand fürchten. Doch nicht alle Streitigkeiten müssen zwangsläufig vor dem Gericht enden. Häufig kann auch eine außergerichtliche Streitschlichtung helfen. „Sich vertragen ist immer besser und billiger als zu klagen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW und erklärt, wann eine außergerichtliche Einigung infrage kommt und wer bei welchem Streit zuständig ist.
Mit der Rechnung kommt nicht selten Ärger frei Haus: Stellt der Handwerker horrende Forderungen für seine Leistungen oder verlangt er Geld für Arbeiten, die nicht ausgeführt wurden, ist dem Kunden guter Rat teuer. Welchen Lohn darf ein Handwerks- oder Kundendienstbetrieb berechnen? Wann darf der Kunde die Rechnung kürzen oder einzelne Punkte gar streichen? Und was ist zu tun, wenn zwischen den Vertragspartnern keine Einigung über eine Rechnung erzielt werden kann?