Schiedsamt statt Gerichtssaal
Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich zweierlei. Egal ob um ausstehende Zahlungen gestritten wird, die Hecke des Nachbarn stört oder der Handwerker pfuscht – viele Menschen scheuen einen Rechtsstreit, weil sie Angst vor den Kosten haben oder Verfahrensdauer und Aufwand fürchten. Doch nicht alle Streitigkeiten müssen zwangsläufig vor dem Gericht enden. Häufig kann auch eine außergerichtliche Streitschlichtung helfen. „Sich vertragen ist immer besser und billiger als zu klagen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW und erklärt, wann eine außergerichtliche Einigung infrage kommt und wer bei welchem Streit zuständig ist.
Schlichtung als erster Schritt: In vielen Fällen haben die streitenden Parteien gar keine andere Wahl, als zunächst den Versuch einer außergerichtlichen Einigung zu unternehmen, bevor sie Klage einreichen dürfen. Dies gilt zum Beispiel bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 600 Euro, bei vielen Nachbarschaftsstreitereien, Beleidigungen, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Parteien ihren Wohnsitz im gleichen Bundesland haben. Ansprechpartner sind in erster Linie die Schiedsämter oder anerkannte Gütestellen.
Gewerbe und Handel: Bei Ärger mit gekauften Produkten, aber auch bei vielen Dienstleistungsproblemen können sich Verbraucher an die Industrie- und Handelskammern (IHK) wenden. Sie gehen Beschwerden über ihre Mitglieder nach und haben spezielle Schlichtungsstellen eingerichtet.
Handwerk: Bei Auseinandersetzungen mit einem Handwerker können die regionalen Handwerkskammern einschreiten. Auch sie verfügen über ein Netz von Streitvermittlungsstellen und sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden zu vermitteln.
Abmahnung und Sammelklage: Wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen, unlautere Wettbewerbsmethoden anwenden oder unzulässige Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen verwenden, können Verbraucherverbände mit Abmahnungen oder Sammelklagen dagegen vorgehen.
Weitere Informationen zu Streitschlichtung, Rechtsberatung, Anwaltsuche und Gerichtsverfahren enthält der Ratgeber „Recht haben – Recht bekommen“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch thematisiert auch Verlauf und Kosten von Verfahren und gibt Tipps zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Den Ratgeber „Recht haben – Recht bekommen“ gibt’s zum Abholpreis von 7,80 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen.
Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.