Raffinierte Methoden von Schlüsselnotdiensten

schloss01.jpgWer kennt nicht die Situation: Die Wohnungs- oder Haustür ist ins Schloss gefallen, der Schlüssel steckt von innen, oder er ist unterwegs verlorengegangen. Notgedrungen muss jetzt ein Schlüsseldienst her. Doch Achtung, das kann sehr teuer werden!

Besonders die Schlüsseldienste aus den Branchenbüchern, die mit vielen sinnlosen A’s vor dem eigentlichen Namen vermerkt sind, scheinen merkwürdige Geschäftsgebaren zu haben.

Anrufende erhalten die Auskunft, dass das Türöffnen 50 ¤ (oder mehr) plus Anfahrt kostet. Im Branchenbuch ist hinter diesen Notdiensten aber eine örtliche Telefonnummer angegeben, so dass der arglose Anrufer meint, der Notdienst komme aus dem gleichen Ort – die Anfahrtskosten können dann ja nicht allzu hoch sein.

Das böse Erwachen kommt später, denn der Schlüsseldienst kommt häufig nicht aus dem gleichen Ort. So sollte eine Rentnerin aus Nordfriesland jüngst 180 ¤ für das Türöffnen bezahlen, das keine fünf Minuten dauerte. Der Handwerker reiste in diesem Fall aus Hamburg an und wollte entsprechend viel Fahrgeld abkassieren.

Zudem haben es einige dieser “Dienste” darauf abgesehen, die Tür nicht schnell und kostengünstig zu öffnen, sondern beim Öffnen möglichst viel kaputt zu machen. So müssen Schließzylinder und Schließbleche dran glauben, die dann – als extrem teure Neuteile versteht sich – eingebaut werden.

Mehrere Kontrollanrufe der Verbraucherzentrale haben ergeben, dass diese Schlüsseldienste auf Nachfragen, woher der Helfer genau kommt und welche Kosten noch entstehen können äußerst gereizt reagieren oder einfach auflegen. Mit Kunden, die informiert sein wollen, haben diese Firmen nichts am Hut.

Hier unsere Tipps:

  1. Vorbeugen: Deponieren Sie bei Freunden, Verwandten oder Nachbarn einen Ersatzschlüssel (evtl. in einem verschlossenen Briefumschlag). Erkundigen Sie sich, bevor Ihnen das Missgeschick passiert, nach einer Firma mit guten Referenzen. Hier können Freunde, Nachbarn, Bekannte oder eventuell auch die örtliche Polizeidienststelle Auskunft geben. Notieren Sie sich Name und Telefonnummer der Firma.
  2. Wenn es denn passiert ist: Vor allem Ruhe bewahren, nachdenken und nicht überstürzt handeln. Greifen Sie nicht gleich zum nächsten Telefon und rufen irgendeinen Schlüsseldienst an. Denken Sie daran, dass Notöffnungen außerhalb der werktäglichen Normalarbeitszeit teuer sind. Ziehen Sie eine Übernachtung bei Freunden oder Verwandten in Betracht, um am folgenden Werktag die Tür von einem örtlichen Schlüsseldienst öffnen zu lassen. Überlegen Sie, ob das Einschlagen einer kleinen Scheibe nicht weniger kostenträchtig zu beheben ist als eine nächtliche Notöffnung.
  3. Wenn Sie einen Schlüsseldienst beauftragen: Klären Sie vorher die Kosten, und notieren Sie diese. Lassen Sie nach Möglichkeit jemanden als Zeugen mithören.
  4. Wenn es dann ans Werk geht: Fragen Sie vorher noch mal nach den Kosten. Vorsicht ist geboten, wenn der Monteur keine eindeutige Auskunft erteilt. Türen, die nur zugeschlagen sind, können fast immer ohne Beschädigung des Schlosses geöffnet werden. Selbst abgebrochene Schlüsselreste sind nach Auskunft von Fachleuten mit einigem Geschick aus dem Zylinder ohne Beschädigung zu entfernen.
  5. Wenn die dicke Rechnung dennoch folgt: Bei offensichtlich überhöhten Rechnungen sollte allenfalls eine Anzahlung geleistet werden und eine Überprüfung der Rechnung bei anderen Schlüsseldiensten, der Handwerkskammer oder bei einer Verbraucherzentrale erfolgen.
  6. Auf keinen Fall sollten nach Abschluss der Arbeiten irgendwelche Preisvereinbarungen unterschrieben werden.

Und noch ein Tipp: Besonders beliebt sind auch Schlüsselverstecke – aus Bequemlichkeit möglichst nahe der Haustür – hinter einem Mauervorsprung, auf dem Türrahmen, unter einem Stein oder Blumentopf und natürlich das tolle Versteck unter der Fußmatte!

Spitzbuben, die es auf Bares, Schmuck oder andere Wertsachen abgesehen haben für solche “todsicheren” Verstecke einen Riecher. Mit dem Schlüssel kommen diese Leute dann ohne jegliche Mühe in Haus oder Wohnung und leeren diese, ohne auch nur die geringsten Einbruchspuren zu hinterlassen. Die Versicherung braucht in diesem Fall nicht zahlen, da es sich nicht um Einbruch (es ging ja nichts zu Bruch), sondern nur um Diebstahl handelt – und der ist nicht versichert!

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.

 

 

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