Handwerker und Kundendienste: Was tun bei Streit?
Mit der Rechnung kommt nicht selten Ärger frei Haus: Stellt der Handwerker horrende Forderungen für seine Leistungen oder verlangt er Geld für Arbeiten, die nicht ausgeführt wurden, ist dem Kunden guter Rat teuer. Welchen Lohn darf ein Handwerks- oder Kundendienstbetrieb berechnen? Wann darf der Kunde die Rechnung kürzen oder einzelne Punkte gar streichen? Und was ist zu tun, wenn zwischen den Vertragspartnern keine Einigung über eine Rechnung erzielt werden kann?
Der aktualisierte Ratgeber “Handwerker und Kundendienste: Was tun, wenn es zum Streit kommt?” der Verbraucherzentrale zeigt, wie Kunden sich davor schützen, dass ihnen zu tief in die Tasche gegriffen wird, und wie sie gegenüber Betrieben ihre Rechte durchsetzen können. Das Buch bietet detaillierte Informationen zu den Rechnungsposten Arbeitszeitvergütung, Fahrt- oder Wegezeit, Fahrzeugkosten, Materialkosten, den Einsatz von Spezialgeräten sowie Zuschläge für Not- oder Wochenendeinsätze.
Antworten gibt es auch auf die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Forderung bezahlt werden muss und wann ein Handwerker, der auf sein Geld wartet, Verzugszinsen berechnen darf. Damit die Rechnung nicht zu unliebsamen Überraschungen führt, sollten clevere Kunden schon vor der Auftragsvergabe die Berechnungsgrundlage festlegen. Wie das geht, darüber informiert der Ratgeber ebenso wie über die neue Rechtslage rund um Fragen der Gewährleistung, Reklamation und Verjährung, die seit einiger Zeit die Position der Verbraucher im Umgang mit Handwerkern und Kundendiensten stärkt.
Der Ratgeber ist für 7,80 Euro zu bestellen: per Post mit formloser Einzugsermächtigung, oder gegen Rechnung per Telefon 040/ 24 83 20, Fax 040/24832-290, e-Mail: bestellung@vzhh.de, Internet: www.vzhh.de. Für 5,80 Euro ist der Ratgeber im Infozentrum an der Kirchenallee 22 (Mo – Do, 10-18, Fr 10-14 Uhr) erhältlich.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.