Handwerker- und Dienstleistungsauktionen im Internet
Beim Bauen, Renovieren, Sanieren oder Tapezieren wird hierzulande häufig selbst Hand angelegt. Wenn Do-it-yourself an Grenzen stößt, sind Handwerker- und Dienstleistungsauktionen im Internet nur einen Mausklick entfernt, um Arbeitsaufträge nach dem Prinzip „Der Günstigste gewinnt“ unter den Hammer zu bringen: „Ob das Streichen von Küche & Co., ein Umzug oder eine neue Dacheindeckung ins Haus steht – die zu verrichtende Arbeit wird ins Netz gestellt und der Handwerker oder Dienstleister, der das niedrigste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW das Versteigerungsprinzip.
Allerdings: Nur wer die Spielregeln und mögliche Fallstricke kennt, kann in den virtuellen Auktionshäusern auf ein solides Fundament bauen. Dabei hilft die Verbraucherzentrale NRW mit folgenden Tipps: Auktion oder Börse?: Bei den virtuellen Handwerker- oder Dienstleistungs-Auktionshäusern können vom Tapezieren über Reparaturen bis hin zu Garten- und Landschaftsbau Aufträge aller Art ins Netz gestellt werden. Anhand von Auftragsbeschreibung und Preisvorstellung versuchen Handwerksbetriebe dann, sich mit ihren Geboten zu unterbieten. Am Ende der Auktionsfrist bekommt der günstigste den Zuschlag. Bei den so genannten Internet-Börsen hingegen fällt nicht für das preisgünstigste Angebot der Hammer, sondern der Auftraggeber kann sich seinen Handwerker dann nach Ablauf der Frist selbst aussuchen.
Das hat den Vorteil, dass man zum Beispiel einen vielleicht etwas teureren Anbieter aus der Nähe bevorzugen kann, der aber bei möglichen Nachbesserungen schnell angereist ist oder Gelegenheit bietet, Referenzobjekte in der Umgebung anzuschauen. Zudem kann sich der Kunde an den im Internet veröffentlichten Bewertungen von Auftragnehmern orientieren, die schon mit dem Handwerker zusammengearbeitet haben.
Auftragseinstellung:
Kunden können die zu verrichtenden Arbeiten bei den Handwerker-Auktionshäusern entweder kostenlos oder gegen eine Gebühr plus anteiliger Provision je nach Auftragswert einstellen. Zum Teil werden auch Aufschläge für Extras berechnet, etwa für das Platzieren des Auftrags auf der Startseite oder Animationen. Die Benachrichtigung über Angebote erfolgt per E-Mail.
Auftragsbeschreibung:
Um vor Pleiten, Pech und Pannen gefeit zu sein, muss man sich über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten im Klaren sein. Nur so können die Handwerker ein Gebot abgeben, das auch alle gewünschten Leistungen umfasst. Bei der Beschreibung gilt es daher, möglichst viele Details zu berücksichtigen: Wer einen Malerbetrieb sucht, der in der Wohnung die Raufaser überstreicht, sollte etwa angeben, ob Ausräumarbeiten oder das Abdecken oder -kleben von Mobiliar gewünscht wird, Dübellöcher verschmiert oder wie viel Quadratmeter gepinselt werden sollen. Aber auch welche Farben zu verwenden sind oder wie die Entsorgung und Reinigung zu organisieren ist, sollte in der Auftragsbeschreibung nicht fehlen.
Allerdings: Wenn etwa ein Dach eingedeckt werden soll oder aufwändige Installationsarbeiten anstehen, ist der Laie kaum in der Lage, hier qualifizierte Angaben zu machen. Denn er kann kaum realistisch beurteilen, welche Leistungen zu erbringen und wie Arbeits- und Materialaufwand zu beziffern sind. Hier hilft nur ein Kostenvoranschlag, den ein Handwerker nach eingehender Begutachtung vor Ort erstellt.
Wer schwierige Arbeiten mit einer nur ungenauen Auftragsbeschreibung ins Netz stellt, läuft Gefahr, dass der Handwerker seinen Festpreis nachkalkulieren kann: Mit Hinweis auf die ungenaue Beschreibung könnten Bieter versuchen, mit einem niedrigen Gebot den Zuschlag zu bekommen und dann später Nachschlag verlangen.
Vertragspartner:
Handwerker- und Dienstleistungs-Auktionshäuser stehen nicht für die Qualität der Arbeit gerade. Sie sind lediglich Vermittler, Vertragspartner sind Verbraucher und Handwerksunternehmen. Gewährleistungsrechte: Wer Handwerker-Leistungen via Internet in Auftrag gibt, hat die gleichen Kundenrechte wie bei einem herkömmlichen Handwerkerauftrag. Wie immer gilt: Bevor die Arbeit eines Handwerkers abgenommen wird, sollte der Kunde genau prüfen, ob alles vertragsgemäß erledigt worden ist.
Offensichtliche Mängel sollten sofort reklamiert werden. Auch bei übers Internet vermittelten Aufträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von in der Regel zwei Jahren, innerhalb der Handwerker für die Mängelfreiheit einstehen müssen.
Schwarzarbeit
Viele Auktionshäuser lassen nur Gewerbetreibende als Bieter zu, die einen Gewerbeschein oder einen vergleichbaren Nachweis vorweisen können. An einer Hervorhebung als „geprüftes“ Mitglied sind diese dann zu erkennen. Kunden sollten sich immer nachweisen lassen, ob der Handwerker überhaupt zugelassen ist, zum Beispiel mit einer Gewerbeanmeldung oder einem Auszug aus der Handwerkerrolle. Wichtig außerdem: Immer eine Rechnung schreiben lassen aus der hervorgeht, wer sie ausgestellt hat und was Gegenstand der Zahlung war. Wer Schwarzarbeiter beauftragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einigen Tausend Euro bestraft werden kann.
Rechtliche Beratung rund um Handwerker- und Kundendienste gibt es bei der telefonischen Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW – für 1,86 Euro pro Minute aus dem Deutschen Festnetz – montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter (0190) 89 79 69.
RUEBRECHT
12.09.2007 um 16:40Ich würde gern wissen ob ein Maler, der in seinem Angebot für Treppenhaus Malerarbeiten, 8 Facharbeiterstunden gerechnet hat, jetzt 25 Stunden rechnen kann?
sc http://www.geld-spartipps.de
17.09.2007 um 07:43Hier ein Tipp, was Kostenvoranschläge betrifft und wann diese überschritten werden dürfen: Wenn Kostenvoranschläge überschritten werden