Dachausbau: Preiswert neuen Wohnraum schaffen

Wer einen Dachboden zum Wohnraum ausbaut, zahlt für den Quadratmeter ungefähr 500 Euro weniger als für einen Neubau. Doch nicht alle Dächer sind gleichermaßen geeignet, außerdem engen Vorschriften den Spielraum gesetzlich ein.

Für den Dachausbau gilt eine einfache Faustregel: Er lohnt sich immer dann so richtig, wenn das Dach steiler als 35 Grad ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Denn dann hat rund die Hälfte des Raums 2,30 Meter Kopffreiheit. Bei Dachneigungen ab 40 Grad lässt sich der Spitzboden oft als Mini-Galerie nutzen, ab 50 Grad ist manchmal sogar Platz für eine zweite Wohnebene. Auch bei Dächern zwischen 20 und 35 Grad Neigung ist noch etwas machbar – sie lassen sich zumindest zum Hobbyraum oder Ausweich-Schlafplatz ausbauen. Doch auch die Dachform spielt eine wichtige Rolle beim. Besonders gut geeignet sind Sattel-, Walm- oder Mansardendächer.

Da ein Dachausbau eine Nutzungsänderung ist, kann er genehmigungspflichtig sein. Auch wer ein Flachdach zum Steildach aufstocken und dadurch zusätzlichen Raum schaffen möchte, braucht dafür üblicherweise eine Genehmigung. Vor Planungsbeginn sollten Bauherren sich daher mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen, rät Immowelt.de. Generell erleichtert heutzutage die Baunutzungsverordnung von 1990 den Ausbau: Das Dachgeschoss zählt nicht mehr zur Geschossflächenzahl, die angibt, wie viel Fläche die Räume insgesamt im Verhältnis zur Grundstücksgröße haben dürfen.

Durchzuführen sind beim Ausbau heute energetische Maßnahmen: War das Dach vorher nicht oder nur wenig gedämmt, muss es nun warm eingepackt werden. Denn auch beim Ausbau von Dächern zu Wohnraum gelten die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für den Wärmeschutz. Bei Modernisierung von Dacheindeckung, Dachausbau und neuer Innenbekleidung gibt es strenge Vorschriften hinsichtlich des Wärmeschutzes: In der Regel ist eine Dämmstoffdicke im Dach von mindestens 16 Zentimetern erforderlich. Außerdem müssen für die zum Ausbau verwendeten Materialien die Brandschutzvorschriften beachtet werden, die in den Landesbauordnungen festgelegt sind. Da Flucht und Rettung im Brandfall unter dem Dach schwieriger sind als im Erdgeschoss, gelten hier grundsätzlich strengere Bauvorschriften. Höchste Anforderungen an den Brandschutz erfüllen Produkte aus Glaswolle und Steinwolle. Sie gelten als nicht brennbar, ergänzt Immowelt.de. Andere Dämmstoffe aus Polystyrol, Kork oder Naturfasern gelten als schwer oder normal entflammbar.

 

 

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