Riestervertrag im Einzelfall beurteilen – Verbraucherzentrale empfiehlt persönliche Beratung
Erst vor wenigen Wochen hatten Medienberichte über die Anrechnung von „Riester-Ersparnissen“ auf Sozialleistungen im Alter viele Verbraucher aufgeschreckt. Dann legte die Volkssolidarität mit ihrer Prognose nach, dass jedem dritten Ostdeutschen Altersarmut drohe. „Bevor man die bedarfsorientierte Grundsicherung wegen unzureichender Altersrente beziehen kann, wird nach aktueller Gesetzeslage tatsächlich erst einmal jedes gesparte Vermögen angerechnet – also auch eine Riester-Rente“, erläutert Erk Schaarschmidt, Altersvorsorgeexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Weiterlesen »