Und ewig lebt der Schlussverkauf… – Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gibt Tipps zum Schnäppcheneinkauf
Mit der Änderung des Wettbewerbsrechtes wurden die strengen Regelungen über Schlussverkäufe abgeschafft worden. Weder die Zeitvorgabe noch die Sortimentsauswahl (Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Sportartikel und Lederwaren) sind heute reglementiert. Nun können die Verkäufer entscheiden wann und was Preis reduziert angeboten wird, Rabattaktionen, Sonderverkäufe, schlussverkaufsähnliche Aktionen sind ganzjährig möglich. Tradition ist weiterhin die jahrzehntelange Gewohnheit des Schnäppchenverkaufes Ende Juli. Ebenso geblieben sind die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechtes, die auch beim Sommerschnäppchenkauf gelten. Für die Käufer ist folgendes wichtig zu wissen: Weiterlesen »


