Archiv für Februar 2006

Ratgeber: Regenwasser für Haus und Garten

regentonne.jpgDrei Liter Trinkwasser braucht jeder Verbraucher täglich zum Essen und Trinken, 127 Liter werden jeden Tag für Duschen und Baden, Wäschewaschen, Geschirrspülen, Putzen, Toilette und Garten verbraucht. Da lohnt es sich, zu überlegen, wie man mit dem wichtigsten Lebensmittel sparsamer umgehen kann. Die Belastungen des Wassers nehmen zu und der technische Aufwand zur Wiederaufbereitung wird immer größer. Vor allem Eigenheimbesitzer denken daher über die Nutzung von Regenwasser in Haus und Garten nach, um das teure und wertvolle Trinkwasser zu sparen.

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Zuschuss für Hilfe im Haushalt

Für Putzfrau, Gärtner oder Handwerker, die nicht schwarzarbeiten, können Mieter und Eigenheimbesitzer jedes Jahr bis zu 600 Euro beim Finanzamt lockermachen. Bis zu 3000 Euro im Jahr erkennt es für Arbeiten in Haus und Garten an, nimmt davon 20 Prozent und zieht diesen Betrag direkt von der Steuerschuld ab. Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift FINANZtest berichtet in der August-Ausgabe, für welche Arbeiten das Finanzamt den Rabatt zahlt, wer ihn bekommt und wie man richtig abrechnet.

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Ärger mit Probenversand? Wer nichts bestellt muss auch nichts bezahlen

Frau F. traute ihren Augen nicht, als sie von der PROINKASSO GmbH aus Hanau die schriftliche Aufforderung bekam, umgehend 160,10 Euro auf ein Konto bei der Frankfurter Volksbank einzuzahlen. Sie habe im Internet auf der Seite www.probino.de einen Eintragsservice für Gutscheine und Produktproben für monatlich 7 Euro für 2 Jahre abonniert und nicht bezahlt.

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Deutsche verlieren jährlich fünf Milliarden Euro durch Dispokreditzinsen

Nach Einschätzung der Citibank zahlt jeder der rund 60 Millionen geschäftsfähigen Deutschen im Jahr durchschnittlich 80 Euro allein für Dispokreditzinsen. Ein Großteil der Gebühren ist laut Aussage der Bankenbranche auf ein unbedachtes Zahlungsverhalten der Kunden zurückzuführen. Einfache Regeln würden dagegen helfen, unnötige Gebühren einzusparen.

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10 Tipps zum richtigen Sparen

Zehn gute Spartipps, wie sie die Familienkasse weniger belasten

1 Kein Sparen auf Kredit!

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Handwerker- und Dienstleistungsauktionen im Internet

LaptopBeim Bauen, Renovieren, Sanieren oder Tapezieren wird hierzulande häufig selbst Hand angelegt. Wenn Do-it-yourself an Grenzen stößt, sind Handwerker- und Dienstleistungsauktionen im Internet nur einen Mausklick entfernt, um Arbeitsaufträge nach dem Prinzip „Der Günstigste gewinnt“ unter den Hammer zu bringen: „Ob das Streichen von Küche & Co., ein Umzug oder eine neue Dacheindeckung ins Haus steht – die zu verrichtende Arbeit wird ins Netz gestellt und der Handwerker oder Dienstleister, der das niedrigste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW das Versteigerungsprinzip. Weiterlesen »

Renovierungsklausel bei Auszug – unwirksam

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung immer renovieren muss, ist das unwirksam. Die Unwirksamkeit erfasst auch eine eventuelle zweite Absprache im Mietvertrag, die laufende Renovierungsarbeiten betrifft.

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Mieter muss bei Auszug Wände nicht in weiß hinterlassen

Besteht ein Vermieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf, dass bei der durch Auszug eines Mieters fälligen Renovierung alle Wände weiß gestrichen werden, kann er sein blaues Wunder erleben.

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BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen

(dmb) Die Klausel im Mietvertrag “Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter” ist wirksam, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (VIII ZR 339/03). Sie regelt nicht nur die Kostenfrage, sie verpflichtet den Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen.

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Schönheitsreparaturenklausel

Nach Auskunft von Versicherungsexperten sind starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand in Mietwohnungen nach der Rechtsprechung in der Regel unzulässig. In einem aktuellen Urteil hat der BGH erneut über eine Schönheitsreparaturklausel entschieden. Im Falle einer Mieterin, die die Vertragsklausel zur regelmäßigen Renovierung der Wohnung (Küche, Bad, Dusche alle drei Jahre; Wohn- und Schlafräume alle fünf Jahre) ignorierte, klagte die Wohnungsbaugenossenschaft, als die Mieterin auszog. Die Genossenschaft verlangte von der Frau Renovierungskosten auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags. Die Wohnung befand sich in stark abgenutztem Zustand. Die vereinbarten Schönheitsreparaturen waren nicht vorgenommen. Weiterlesen »

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