Sachmängelhaftung: Defekte Teile als Beweismittel aufbewahren
Wenn bei einem Gebrauchtwagen innerhalb des ersten Jahres ein Defekt auftritt, sollte man nach einem Rat des ADAC unbedingt die beschädigten und bei einer Reparatur ausgetauschten Teile aufbewahren. Dies gilt vor allem dann, wenn Reparaturwerkstatt und Verkäufer nicht identisch sind. Sonst kann es passieren, dass man trotz der mittlerweile sehr verbraucherfreundlich gestalteten Sachmängelhaftung auf seinem Schaden sitzen bleibt.