Autofinanzierung mit teuren Beigaben – Verbraucherzentrale rät zur genauen Angebotsprüfung

Die Abwrackprämie lockt und der Traum vom Neuwagen rückt in greifbare Nähe. Wäre da nicht noch eine Finanzierungslücke im Budget des potentiellen Käufers. Aber die Aussicht auf ein neues Auto lässt nicht selten den Blick auf die finanziellen Belastungen verwässern. Hilfe bietet dann meist eine Autofinanzierung, die das Finanzloch stopfen soll. Gut ist, wenn der finanzielle Rahmen dafür so gesteckt wurde, dass die Finanzierung für das Auto langfristig tragbar ist.

Nicht selten werden neben der eigentlichen Finanzierung aber gleich auch weitere Dinge angeboten, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. nicht notwendig sind. So werden nicht selten Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen mit angeboten und abgeschlossen, die in der Regel überflüssig sind. Diese Zusatzangebote verteuern die Finanzierung, denn der Pkw sollte als Sicherheit für eine Autofinanzierung genügen.

Gefährlich kann es werden, wenn zusätzlich noch eine Geldkarte mit einem Darlehensrahmen im vierstelligen Eurobereich mit abgeschlossen wird, deren variabler Zinssatz zunächst knapp 10 % beträgt. Wird diese Geldkarte für die Zeit der Autokreditierung in Anspruch genommen, muss der zusätzliche Kredit während der Zeit der Autofinanzierung beispielsweise nicht getilgt werden, da keine feste Laufzeit vereinbart wurde. Nimmt der Autokäufer in diesem falle also den gewährten Darlehensrahmen großzügig in Anspruch und zahlt erst später den monatlichen Mindestbetrag zurück, kann dies schnell zur Schuldenfalle werden. Schöpft nämlich der Verbraucher permanent seinen zusätzlichen Kreditrahmen aus, zahlt er dafür ewig hohe Zinsen, ohne dabei seine Kreditlast zu reduzieren, weil eine solche nicht gefordert ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät deshalb genau zu prüfen, was das Finanzierungsangebot alles beinhaltet und mit mehrere anderen Angebote zu vergleichen. Bevorzugt sollte das Angebot, welches finanziell verkraftbar und in absehbarer Zeit vollumfänglich zurückzahlbar ist. Auf sonstige Zusatzverträge sollte deshalb grundsätzlich verzichtet werden.

 

 

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