Verbraucherzentrale Sachsen informiert zur Übergangsfrist und anderen Details mittels Verbraucherinformation
Bankkunden der isländischen Kaupthing-Bank bekommen in diesen Wochen endlich ihr 2008 als Tagegeld angelegtes Geld zurück. Wenn es anschließend darum geht, das Ersparte erneut zinsbringend anzulegen, werden sich vermutlich viele vorab noch genauer mit der Einlagensicherung beschäftigen. Dabei werden sie feststellen, dass sich die Situation zwischenzeitlich für Sparer verbessert hat. So wurde jetzt per Gesetz die Haftungsgrenze zunächst auf 50.000 € pro Sparer angehoben und die Selbstbeteiligung des Sparers am Schaden aufgehoben. “Doch nicht alle verbraucherfreundlichen Neuregelungen sind am 30.06.2009 in Kraft getreten”, stellt Andrea Hoffmann Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen klar. “Vielmehr gibt es hinsichtlich der schnelleren Rückzahlung im Insolvenzfall eine Übergangsfrist.” Die lange Wartezeit auf die Rückzahlung ihres Geldes hat den Kaupthing-Kunden viele Nerven gekostet, manche mussten dadurch auch finanzielle Engpässe überbrücken. Nach der alten gesetzlichen Regelung haben die Entschädigungseinrichtungen nach Feststellung des Anspruchs grundsätzlich 3 Monate Zeit, um die Gelder zurückzuführen. “Dies ändert sich vorerst auch nicht”, informiert Hoffmann. “Erst ab Ende 2010 wird das Ersparte im Insolvenzfall schneller wieder beim Verbraucher ankommen.” Dann muss das Guthaben im Regelfall innerhalb von 20 Arbeitstagen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Arbeitstagen überwiesen sein.
Verbraucher können auch immer noch nicht davon ausgehen, dass in jedem Insolvenzfall eine deutsche Entschädigungseinrichtung zuständig ist. Ist nur eine Niederlassung einer ausländischen Bank in Deutschland vertreten und gibt es keine eigene deutsche Bankzulassung, ist im Pleitefall zunächst das Land zuständig, in dem der Hauptsitz der Bank liegt. Zum Beispiel greift die französische Einlagensicherung für die Cortalconsors Bank. “Bei ihrer Entscheidung für einen ausländischen Anbieter sollten Verbraucher deshalb auch berücksichtigen, ob sie im schlechtesten Fall in der Lage sind, sich mit der ausländischen Entschädigungseinrichtung zu verständigen”, gibt Hoffmann zu bedenken. Im Fall der Kaupthing-Bank war es zum Beispiel für viele Sparer nicht einfach, in englisch zu kommunizieren.
Eine ausführliche, kostenfreie Verbraucherinformation zu den neuen gesetzlichen Regeln für die Einlagensicherung findet sich auf der Internetseite www.verbraucherzentrale-sachsen.de unter den kostenlosen Downloads. Sie ist aber auch in allen Beratungseinrichtungen erhältlich.