Riestervertrag im Einzelfall beurteilen – Verbraucherzentrale empfiehlt persönliche Beratung
Erst vor wenigen Wochen hatten Medienberichte über die Anrechnung von „Riester-Ersparnissen“ auf Sozialleistungen im Alter viele Verbraucher aufgeschreckt. Dann legte die Volkssolidarität mit ihrer Prognose nach, dass jedem dritten Ostdeutschen Altersarmut drohe. „Bevor man die bedarfsorientierte Grundsicherung wegen unzureichender Altersrente beziehen kann, wird nach aktueller Gesetzeslage tatsächlich erst einmal jedes gesparte Vermögen angerechnet – also auch eine Riester-Rente“, erläutert Erk Schaarschmidt, Altersvorsorgeexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Dennoch meint er: „Riester-Verträge sind vor allem durch die staatlichen Zulagen grundsätzlich rentabel.“ Zwar lohnten sie sich voraussichtlich für Jene nicht, die im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sein werden. „Doch die Altersvorsorge wegen dieser unbestimmbaren Erwerbsaussichten generell vor sich her schieben, wäre sehr riskant!, schätzt der Verbraucherschützer ein und weist auf eine Alternative zur Vermögensanrechnung hin: „Wenn der Sozialfall absehbar ist, kann man einen Riestervertrag auch vor Renteneintritt kündigen.“ In diesem Fall gingen zwar die Zulagen verloren und die Besteuerung träte eher ein, der Sparer hätte aber noch einen persönlichen Nutzen von seiner Sparanlage. Für fatal hält Schaarschmidt, dass die Regierung geförderte Riesterverträge gerade den Geringverdienern mit einem größeren Armutsrisiko schmackhaft machte, ohne ausreichend auf die Anrechnung auf Sozialleistungen hinzuweisen: „Dadurch ist nicht nur eine vor allem für viele Vorsorgewillige mit Kindern sinnvolle Sparform zu unrecht in Misskredit geraten, sondern auch die Bereitschaft zur dringend notwendigen Altersvorsorge erschüttert worden.“
Wer sich für das Riestersparen entscheidet, sollte vor einem Vertragsabschluss unbedingt mehrere Vertragsformen und Anbieter vergleichen. Scheinbar geringe Differenzen haben durch das langjährige Sparen erhebliche Auswirkungen auf die später ausgezahlte Rente. „Riester ist nicht gleich Riester“, weiß Schaarschmidt, „und viele Verbraucher verschenken gute Renditen durch unvorteilhafte Verträge mit hohen Kostensätzen.“ Unabhängige Informationen bieten die Verbraucherschützer nicht nur in der Beratung, sondern auch in verschiedenen Publikationen, die in jeder Verbraucherberatungsstelle eingesehen und erworben werden können. Individuellen Rat erhalten Betroffene